Wien, 30. März 2021 (geno). Seit drei Monaten ist der neue Ombudsmann des Österreichischen Genossenschaftsverbandes (ÖVP) auf diesem verantwortungsvollen Posten. Markus Steindorfer folgte am 1. Januar 2021 Josef Mösenbacher, der jährlich rund 40 Streit- und Beschwerdefälle schlichtete.
Der erfahrene Rechtsanwalt Steindorfer, der zuvor seit 2015 in der ÖGV-Rechtsabteilung tätig war und in der neuesten Ausgabe des Magazins „cooperativ“ vorgestellt wird, umreißt dort seine neue Aufgabe: „Wir ersparen unseren Mitgliedsbanken nicht nur kosten- und zeitintensive Gerichts- und Verwaltungsverfahren, sondern schützen sie auch vor Reputationsschäden, die bei öffentlicher Austragung eines Disputes entstehen können.“ Sein nächstes Ziel sei es, Beschwerdefälle zu optimieren.
In Deutschland fehlt eine solche Schlichtungsstelle, so igenos e.V. die Interessenvertretung der Genossenschaftsmitglieder. Der Bundesverband der Volks- und Raiffeisenbanken (BVR) verfügt über einen Umbudsmann. Fragen der genossenschaftlichen Mitgliedschaft dürfen jedoch nicht Gegenstand von Beschwerden sein. Das sieht die entsprechende Verfahrensordnung vor. Damit wird ein Kernsektor genossenschaftlicher Banktätigkeit von vorneherein ausgeschlossen, so die Berichterstattung der GenoNachrichten vom 15.12.2017.
Vor diesem Hintergrund setzt sich igenos Vorstand Gerald Wiegner für die Einrichtung einer übergeordneten Schlichtungsstelle ein, in der vor allem genossenschaftliche Fragestellungen, von entsprechend ausgebildeten Genossenschaftlern, objektiv behandelt und verbindlich geklärt werden. „Genossenschaftliche Falschberatung“ mit dem Ziel der Profitmaximierung, mangelhafte Mitgliederförderung und die Gleichbehandung von Mitgliederen und Nichtmitgliedern, sind laut igenos bei den VR-Banken ein großes Thema. Den Bank Genossenschaften wird fehlende Transparenz, eine einseitige an Rücklagenbildung und Gewinnmaximierung orientierte Geschäftspolitik unterstellt. Die Rechtsform Genossenschaft wird regelrecht missbraucht, da die Mitglieder nicht am Wertzuwachs ihres Unternehmens beteiligt werden. Beispielhaft wird die, als Sturkturbereinigung ausgelegte Fusionspolitik genannt. Bei diesem gut organisierten Planspiel wird das vorher still und heimlich angesammelte Mitgliedervermögen- ohne Wertausgleich verschoben. Mitglieder, die von ihren Mitgliederrechten Gebrauch machen und die falschen Fragen stellen, werden ausgeschlossen, nachdem ihnen vorher die Bankverbindung aufgekündigt wurde.
Fehlende Transparenz und überzogene – an den Mietspiegel angepasste Nutzungsgebühren, sind vor allem bei großen Wohnungsgenossenschaften keine Seltenheit. Vorstände missachten häufig die genossenschaftlichen Grundsätze und werden von ihren Prüfungsverbänden dabei gedeckt. Die Besonderheiten der Rechtsform Genossenschaft wird auch von den Gerichten häufig nicht ausreichend beachtet. So wurde eine von Genossenschaftsmitgliedern initiierte Mitgliederumfrage als Eingriff in den laufenden Geschäftsbetrieb gewertet.
Aber auch Energiegenossenschaften, die nicht nach dem Prosumer Konzept arbeiten – haben häufig ein Problem ihre Mitgliederförderung darzustellen. Eine, wie auch immer ermittelte, Kapitalverzinsung ist kein anerkannter Förderzweck. ++ (ob/mgn/30.03.21 – 042)
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