Klein Genossenschaft gründen wie geht das? Die GenoNachrichten leisten Schützenhilfe rund um das Thema Genossenschaftsgründung.
A) Anzahl der Mitglieder – Genossenschaften sind Gemeinschaftsunternehmen, darum sollten sich mindestens drei Gründer in einem Gründungsteam zusammenfinden und ihr Geschäftsidee und den Geschäftsplan gemeinsam ausarbeiten. Nach der Eintragung kann die Anzahl der Mitglieder ohne formale Hürden jederzeit erhöht werden.
B) Besonderheiten der Rechtsform – diese werden in einem digitalen VideoGründungs-Workshop mit den Gründungsmitgliedern diskutiert. Im Rahmen dieser Veranstaltung, die von igenos der Interessenvertretung der Genossenschaftsmitglieder angeboten wird, sollte das weitere Vorgehen abgestimmt werden. Wichtig bei der Genossenschaftsgründung ist auch das Team-Building. Die Genossenschaftsmitglieder müssen kooperieren lernen, bzw. zueinander passen. Im Rahmen dieses Prozesses sollten die Genossen ihre Ziele gemeinsam festlegen.
C) Coaching. Die neue Genossenschaft sollte im Rahmen der CoopGo Partner Initiative: “ Genossenschaften fördern Genossenschaften“
in den ersten 12 / 24 Monaten von einer Partnergenossenschaft betreut werden. Im Gegensatz zur Gründung einer GmbH oder UG dreht es sich bei der Genossenschaftsgründung immer zuerst um die Mitglieder. Darum ist der Gründungsvorgang auch nicht standardisiert.
Im Zeitalter von Arbeiten 4.0. – sprich der digitalen Vernetzung, geht es um Kooperation und Kooperationsbereitschaft. Aufgrund der hohen Flexibilität werden Genossenschaften darum auch in der Gründerszene immer beliebter. Dies gilt vor allem für Freiberufler, die sich in einer Genossenschaft zusammentun um als “eigenständige Marke” aufzutreten. Die Genossen organisieren sich selbst. Für die Aufnahme in eine bestehende Genossenschaft ist kein Notar notwendig. Genossenschaften sind demokratisch organisierte Gemeinschaftsunternehmen, die sich im gemeinsamen Eigentum der Mitglieder befinden. Jedes Mitglied hat eine Stimme, unabhängig von der Anzahl der gezeichneten Genossenschaftsanteile. Hieraus ergibt sich ein weiterer Vorteil: Genossenschaften sind einigermaßen übernahmesicher.
Eine Genossenschaft muß auch nicht zwingend große Gewinne erzielen oder riesige Rücklagen aufbauen. Über die Gewinnverteilung entscheiden allein die Mitglieder in der Generalversammlung.
Im Vordergrund steht die Förderung der Mitglieder, z.B durch eine leistungsgerechte Vergütung oder durch eine genossenschaftliche Rückvergütung. Über die Gestaltung ihrer Satzung sollten die Mitglieder im Rahmen der Gründungsversammlung selbst entscheiden. Auch die Mitgliederförderung wird gemeinsam festgelegt.
Im Gegensatz zur Gründung einer GmbH oder UG dreht es sich bei der Genossenschaftsgründung immer zuerst um die Mitglieder. Darum ist der Gründungsvorgang auch nicht standardisiert.
Eine Genossenschaft sollte bereits im Rahmen der Gründung einem genossenschaftlichen Prüfungsverband beitreten. Dieser Prüfungsverband berät bei der Erstellung der Satzung und erstellt ein Gründungsgutachten, dass zur Eintragung in das Genossenschaftsregister vorgelegt werden muß. Die GenoNachrichten empfehlen den CoopGo Bund e.V. Verband freier Genossenschaften und Kooperativen e.V.
Ohne Verbandsmitgliedschaft und Gutachten erfolgt keine Eintragung ins Genossenschaftsregister. Wichtig bei der Genossenschaftsgründung ist das Team-Building. Hier macht ein Gründungsworkshop Sinn.
Weiteres Infos unter: www.coopgo.de und www.genossenschaftswelt.de und unter igenos.de