EU: Ostdeutsche Agrarkooperativen wie italienische und französische fördern

Brüssel/Berlin/Bonn, 1. März 2021 (geno). Nach Angaben des Bundeslandwirtschaftsministeriums vom Montag sind die Nationalen Strategiepläne der EU-Mitgliedsländer für eine Übergangsregel zur neuen Förderperiode (2021 bis 2027) innerhalb der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) bis spätestens zum 1. Januar 2022 einzureichen. Dabei soll den Belangen der ostdeutschen Agrargenossenschaften nach den Ankündigungen des Vorstandsmitglieds des Genossenschaftsverbandes Verband der Regionen, Marco Schulz, besonderes Augenmerk geschenkt werden. Er sagte anlässlich der Sonderagrarministerkonferenz im Februar: „Auf europäischer Ebene wurde dem Anliegen der Agrargenossenschaften in Deutschland und vergleichbarer kooperativer Unternehmen der Landwirtschaft etwa in Italien und Frankreich bereits erstmals Rechnung getragen. EU-Parlament und Ministerrat haben Vorschläge gemacht, wie Agrargenossenschaften bei etwaigen Kürzungen, der Umverteilung von Mitteln und der Förderung junger Landwirte angemessen berücksichtigt werden können. Diese Vorschläge müssen nun von den Agrarministern der Länder und des Bundeslandwirtschaftsministeriums aufgegriffen werden. Damit würde man nicht nur der Besonderheit der Agrarstruktur in Ostdeutschland Rechnung tragen, sondern würde diese auch stärken und stabilisieren.“

60 Prozent der ostdeutschen Agrargenossenschaften sind formell Mitglieder des im hessischen Neu Isenburg ansässigen Genossenschaftsverbandes der Regionen. Sie vereinen 35.000 Genossenschaftsmitglieder und bewirtschaften mit insgesamt 1,4 Millionen Hektar rund 25 Prozent der Landwirtschaftlichen Nutzfläche der ehemaligen DDR. Rund 25.000 Mitarbeiter sind in diesen Agrargenossenschaften beschäftigt. ++ (eu/mgn/01.03.21 – 029)

www.genonachrichten.de, e-mail: mg@genonachrichten.de, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), tel. 0176 / 26 00 60 27

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