Berlin, 13. Januar 2021 (geno) Das „Bündnis Junge Genossenschaften“ hat sich mit einem Brandbrief an den zuständigen Senator Sebastian Scheel gewandt. Anlass ist der Umgang des Landes Berlin mit dem Erbbaurecht zulasten der Genossenschaften. Wie die Zeitung “Der Tagesspiegel” am Dienstag berichtet, warnt die Vereinigung vor dem Ende der “zarten Ansätze geförderten genossenschaftlichen Wohnungsbaus in Berlin”.
Das Problem ist, dass das Erbbaurecht in Berlin fast in sein Gegenteil verkehrt wird, indem die Laufzeiten von bisher 90 Jahren auf 60 Jahre gesenkt werden. Genossenschaftswohnungen sollen aber nachhaltig gebaut werden und langfristig Bestand haben. Da Grund und Boden in Ballungszentren wie Berlin sehr knapp und extrem teuer ist, sind Objektfinanzierungen mit langen Laufzeiten für Genossenschaften wichtig, um das untere Preissegment bedienen zu können. Mit der neuen Regelung wäre eine sinnvolle Finanzierung des genossenschaftlichen Wohnungsbaus in zentraler Lage kaum noch möglich.
Nicht zu beanstanden ist dagegen die Forderung nach Bestandsschutz für Genossenschaftswohnungen, die auf städtischen Erbpachtgrundstücken errichtet werden. Diese sollten nicht von den Genossenschaftsmitgliedern per Beschluss der Generalversammlung in Privateigentum umgewandelt werden können. Dies wäre grundsätzlich möglich, da die Genossenschaftssatzung von den Mitgliedern festgelegt wird, so dass die Generalversammlung satzungsgemäß eine Auflösung der Genossenschaft beschließen könnte. Dieses kann besonders dann erfolgen, wenn die Genossenschaft ihren Förderzweck nicht erfüllt und gegen das Genossenschaftsgesetz verstößt, die Genossenschaft also wirtschaftlichen Zwecken dient.
Der „Tagesspiegel“ schlussfolgert daraus: “Es braucht eine einheitliche klare Regelung zur Gestaltung von Erbbaurechtsverträgen”. Nötig seien Richtlinien der Senatsverwaltung für Finanzen. ++ (eb/mgn/13.01.21 – 006)
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