Vertragsfragen: Gehalts-und Altersvorsorge für Genossenschaftsvorstände

Am 02.01.2021 erschien im Handelsblatt ein bemerkenswerter Gastbeitrag von Björn Ognibeni, freier Unternehmensberater, zum Thema „Scham“. Scham ist ein angeborener menschlicher Affekt. Scham ist eine Reaktion auf Bloßstellung und dient dem Schutz der Intimität und der Einhaltung der Normen.  In asiatischen Gesellschaften ergänzt Scham das Rechtssystem dahingehend, dass die Akteure des Wirtschaftslebens ein Handeln, das nicht unbedingt rechtswidrig sein muss, aber als unlauter oder gesamtgesellschaftlich unsensibel empfunden wird, bereits im Vorwege vermieden wird. Dieses Verhalten ist in der asiatischen Kultur seit Jahrtausenden verankert, die sich als gemeinsames Ganzes versteht, der sich Einzelinteressen zum Wohle aller unterzuordnen haben. Wer sich sozial verhält, seine Mitmenschen gut behandelt, Verträge einhält und zuverlässig ist, hat einen hohen Status. So wird z.B. in China trotz autoritärer Strukturen der Staat als kooperativ empfunden, als eine Art Genossenschaft, welche die Bürger wirtschaftlich fördert und dessen Gesetze dem Wohl aller dienen. Zwar gibt es keine Meinungsfreiheit in unserem Sinne, was Kritik an Staat und Regierungsorganen angeht, aber es wird durchaus offen diskutiert, wenn Gesetze, wie die Gesichtserkennung oder die Überwachung von Grundschülern keine Zustimmung der Bürger findet. 

Auch die deutsche Gesellschaft kennt den Begriff der Scham. So war es im letzten Jahrhundert durchaus noch üblich, seinen Posten zur Verfügung zu stellen, wenn man gegen gesellschaftliche oder religiöse Normen verstoßen hatte, also Steuern hinterzogen hat, sein Unternehmen nicht gut geführt hatte oder Ehebruch begangen hatte.
Inzwischen verstehen sich westliche Gesellschaften zunehmend als eine Ansammlung von Einzelakteuren, die alle ihnen rechtlich zur Verfügung stehenden Spielräume so weit ausnutzen, dass immer neue Gesetze die Spielräume immer weiter verengen müssen, um dem Gesetz Wirkung zu verschaffen. Man denke hier an den Cum-Ex-Skandal, aber auch an die Unfähigkeit auf Boni zu verzichten, obwohl das Unternehmen schlecht geführt wurde oder die Angewohnheit, Waren online zu kaufen, zu benutzen und anschließend zurückzuschicken. Führt ein derartiges Verhalten in asiatischen Gesellschaften zum Gesichtsverlust und dient als Warnung für Nachahmer, so scheint in westlichen Gesellschaften schamloses Verhalten zunehmend zum Rechtsbruch zu  motivieren und einen Wettbewerb auszulösen, wer am cleversten die Schlupflöcher ausnutzt und die Regeln bricht. 

In diesem Zusammenhang möchten wir auf  das Mitglieder-Rundschreiben 1/2020 des Berufsverbandes genossenschaftlicher Geschäftsleiter e.V. verweisen, das igenos e.V. vorliegt. Dort geht es auf Seite 2 zum Thema „Rechtsthemen“, verfasst von Prof. Dr Lutz Batereau um Vertragsfragen, speziell um Gehalts- und Altersvorsorge. Es wird festgestellt, dass nach der Verschmelzung der Bank die Verträge zwar harmonisiert, aber nicht novelliert wurden,  weil es keine Bedarf nach Veränderung bewährter Vertragsstrukturen gab. Vor allem die in einer Verschmelzung aufgehenden Institute haben auf aktualisierten Verträgen bestanden, um sich auf Geschäftsleiterebene Vorteile zu verschaffen. 

  1. Zitat: „ In diesem Zusammenhang ist es regelmäßig zur Überarbeitung der Verträge auch unabhängig vom Erfolg oder Misserfolg der angestrebten Verschmelzung gekommen. Dabei war die Überlegung maßgeblich, dass Verschmelzungen dann „politisch“ in der General- bzw. Vertreterversammlung schwer umzusetzen sind, wenn verschmelzungsbedingte Vorteile der Akteure aus der Geschäftsführung ausgewiesen werden müssen. „Wohlwollende“ Vertragsgestaltungen unter der aufschiebenden Bedingung der Wirksamkeit der angestrebten Verschmelzung sind deshalb nur zurückhaltend praktiziert worden.“

Das erste Suchmaschinenergebnis ergibt „Genossenschaft, feminin: Vereinigung, Zusammenschluss mehrerer Personen mit dem Ziel, durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb den Einzelnen wirtschaftlich zu fördern.“ Sowohl von der asiatischen Kultur als auch der Genossenschaftsidee her gedacht, sind die Genossenschaftsmitglieder die Einzelnen, die gefördert werden sollen und die Gremien helfen dabei, dass ihre Interessen gewahrt werden. Wie vereinbart sich nun der Satz: „Dabei war die Überlegung maßgeblich, dass Verschmelzungen dann „politisch“ in der General- bzw. Vertreterversammlung schwer umzusetzen sind, wenn verschmelzungsbedingte Vorteile der Akteure aus der Geschäftsführung ausgewiesen werden müssen“ mit der genossenschaftlichen Mitgliederförderung? Interpretiere ich es falsch, wenn ich behaupte, der Satz besagt: Wenn die Mitglieder merken, dass wir damit Geld verdienen, werden sie nicht zustimmen? Kann man seine Verachtung gegenüber demokratischen Organen, hier der Generalversammlung, stärker formulieren, als in diesem Satz? Anstatt die Verschmelzung zu erläutern, die Mitglieder für das Anliegen zu gewinnen, sich demokratisch die eigenen Vorteile genehmigen zu lassen für gute Arbeit, die geleistet wurde, wird versucht kein Staub aufzuwirbeln und klammheimlich die Pfründe einzustreichen? Sollten die asiatische Kultur trotz autoritärer Regierungsformen über den Schambegriff mehr Mitbestimmung erlauben, als eine als kooperativ, demokratisch, transparent und sozial definierte Rechtsform? Sind Genossenschaftsmitglieder lediglich  Stimmvieh für die Machtinteressen der Leitungsebene? Schamlos mit Verträgen legitimiert, die Alternativen nutzlos erscheinen lassen?

Liest man sich den Aufsatz von Günter Ringle „Perspektiven des genossenschaftlichen Kooperationsmodells“, Wismarer Diskussionspapiere, 07/2020 durch, so fällt auf, wie wenige Genossenschaften es in Deutschland gibt. Es wäre ein interessantes Thema, sich geisteswissenschaftlich mit der Frage zu beschäftigen: „Sind wir in einer Ellenbogengesellschaft überhaupt noch in der Lage, kooperative Lebens- und Arbeitsformen sozial und demokratisch zu leben?“ Von der Gründung her gedacht, heißt die Antwort sicherlich: Ja. Denn weltweit gibt es eine Vielzahl von Menschen, die gerade die Rechtsform Genossenschaft / Co-operative wählen, um kooperativ an den Märkten zu agieren und die wirtschaftliches Verhalten mit sozialem Verhalten verbinden wollen. Zielführender wäre vielleicht die Frage „Welche Hindernisse gibt es für das Genossenschaftswesen in Deutschland und inwieweit trägt fehlende Scham dazu bei“. Das immer wieder berichtete und kritisierte Gebaren von Aufsichtsorganen, Präsidien und aufsichtführenden Verbänden und ihre Verstöße gegen die Mitgliederförderung, dürfte hier viele Seiten füllen. Mag sein, dass das Recht in vielen Fällen auf ihrer Seite ist, und dass sie sich rechtlich gut abgesichert haben. Fair und sozial ist es nicht. 

Dr. A.Neumann, igenos Arbeitsgruppe Grundsatzfragen. igenos e.V. ist eine bundesweit tätige Interessenvertretung der
Genossenschaftsmitglieder.

 

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