Bullay, den 18.12.2020. Erst Kontoführungsgebühren, dann Negativzinsen, Streichung der Dividende und im Hintergrund vielleicht auch noch eine drohende Fusion. Letztere bedeutet die Schließung der Bankfilialen vor Ort. Fusionen bedeuten auch die Aufgabe der Selbstständigkeit, und die Löschung der Genossenschaft der eigenen Bank. Mitglieder die unangenehme Fragen stellen werden ausgeschlossen. Kritik an der Genossenschaft ist unerwünscht.
igenos die Interessenvertretung der Genossenschaftsmitglieder ist der Auffassung, dass „ die genossenschaftliche Mitbestimmung in Bankgenossenschaften nicht ausreichend genutzt werden kann, da die Vorstände und Aufsichtsräte ihrer Informationspflicht nicht nachkommen“ . Bankgenossen sind nur Mittel zum Zweck und die Rechtsform Genossenschaft formal und künstlich zu erhalten.
Darum weist igenos auch auf die Möglichkeit der Satzungsänderung hin. Denn in Deutschland herrscht Satzungsfreiheit.Da Genossenschaften idealerweise von Ihren Mitgliedern gesteuert werden sollten, steht es den Mitgliedern frei ihre Satzung zu ändern.
Die Satzungsänderung kann z.B. den Umbau der Bankgenossenschaft in eine Bürgergenossenschaft festlegen. Diese Bürgergenossenschaft könnte ihr Bankgeschäft verkaufen und das Genossenschaftsvermögen behalten. Dies bedarf nur einer Satzungsänderung über die dann die Mitglieder selbst bestimmen dürfen. Eine weitere Möglichkeit wäre die Umwandlung der Genossenschaft in eine genossenschaftliche Aktiengesellschaft. Hier bleibt alles beim Alten. Die Genossenschaftsbank bleibt erhalten.
Dieser Beitrag wird fortgesetzt. Die GenoNachrichten vom 21.12.20 befassen sich mit dem Thema Satzung und Satzungsänderung.
Weitere Genossenschaftsnachrichten zum Thema Ausschluss aus der Genossenschaft oder Kündigung der Geschäftsbeziehungen gibt es hier.