Potsdam/Hamburg, 30. Juli 2020 (geno). Jagdgenossenschaften sind ein höchst kompliziertes Organisationskonstrukt auf kommunaler Ebene. Sie einigermaßen funktionstüchtig und in einer gewissen Balance zu halten, ist wohl ein ganz besonderes Kunststück. Wenn sich in eine solche Vereinigung „Bösewichte“ einschleichen und auch noch das Ruder übernehmen, ist allergrößte Vorsicht geboten. Einen solchen Fall nimmt die Wochenzeitung „Die Zeit“ in ihrer jüngsten Ausgabe auf’s Korn. Der Facettenreichtum betrügerischer Aktivitäten war so umfangreich, das das Medium damit eine ganze Seite zu füllen vermochte.
Autor des Beitrags ist der Richter Thomas Melzer aus Brandenburg, der über diese letztlich vor Gericht ausgetragenen Streitigkeiten zu urteilen hatte. Hauptaktivist des betreffenden Justizverfahrens ist der Vorsitzende einer Jagdgenossenschaft, der – dieser Funktion nach – über das Vermögen der Kooperative verfügen darf. Er missbrauchte das, um vom Genossenschaftskonto diverse Entschädigungssummen für angebliche, gar nicht nachgewiesene Wildschäden auf sein persönliches Bankkonto zu überweisen. Diese Art der Selbstbedienung kam ans Licht und sorgte für erheblichen Streit innerhalb und außerhalb der Genossenschaft. Die jagdgenossenschaftlichen Ränkespiele konnten auch nicht auf demokratische Weise in Mitgliederversammlungen geklärt werden, weil vier Jahre lang keine solchen Zusammenkünfte stattgefunden hatten. In der Folge fanden Strafprozesse statt.
Ein Berufungsurteil wurde rechtskräftig, stellte Richter Melzer fest. Dennoch wehre sich der Angeklagte. Der Jurist schreibt abschließend: „Aufgrund zahlreicher gegen ihn laufender Vollstreckungen bittet er, die Geldstrafe in gemeinnützige Arbeit für einen Anglerverein umzuwandeln. Die Staatsanwaltschaft sei dazu grundsätzlich bereit, schreibt sie retour – sofern Giese nicht selbst Mitglied in diesem Verein sei. Nun zieht er den Antrag zurück. Offenbar war er schon wieder kurz davor, im Trüben zu fischen.“ ++ (jg/mgn/30.07.20 – 116)
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