Corona sorgt für Generalversammlung ohne physische Präsenz

Berlin, 24. März 2020 (geno). Die gegenwärtig stark eingeschränkten Versamlungsmöglichkeiten können sich auf die Handlungsfähigkeit vieler Unternehmen auswirken, wenn dadurch wichtige Beschlüsse verhindert werden. Davon können auch Vereine, Genossenschaften und Wohnungseigentümergemeinschaften betroffen sein. Darauf weist Bundesjustizministerin Christine Lambrecht angesichts eines zu Beginn dieser Woche vorgelegten Maßnahmepakets hin, das aufgrund der durch die Corona-Epidemie verursachten Ausnahmesituation im Schnelldurchgang verabschiedet werden soll. Der vom Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) präsentierte „Entwurf eines Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht“ soll helfen, die unternehmerische Tätigkeit aufrechtzuerhalten und die Existenz von Firmen zu sichern. Es bringt nach Lambrechts Worten Änderungen im Gesellschafts- und Genossenschaftsrecht mit sich, die als erhebliche Erleichterungen zu bewerten seien. Für General- und Mitgliederversammlungen von Genossenschaften sei danach nicht mehr die physische Präsenz – unabhängig von etwaigen Satzungsregeln – vonnöten. Schriftliche oder elektronische Beschlussfassung werde möglich.

Durch die neuen Regelungen wird der Fortbestand bestimmter Organbestellungen gewährleitet, sollten diese ablaufen. Vorstände werden ermächtigt, wie bei Aktiengesellschaften mit Zustimmung des Aufsichtsrates Abschlagszahlungen vorzunehmen. Zudem wird gesichert, dass ein Vorstands- oder Aufsichtsratsmitglied weiter im Amt bleibt, bis ein Nachfolger bestellt ist. Die Erleichterungen sind zunächst auf das Jahr 2020 befristet. Es ist jedoch möglich, den Geltungszeitraum durch eine BMJV-Rechtsverordnung bis zum Ende des Jahres 2021 auszudehnen. ++ (gv/mgn/24.03.20 – 048)

www.genonachrichten.de, e-mail: mg@genonachrichten.de, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), tel. 0176 / 26 00 60 27

Corona-Virus, COVID-19, Generalversammlung, Genossenschaften, Justizministerium, Verfahrensrecht
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