Berlin, 18. März 2020 (geno). Familiengenossenschaften geraten neuerdings ins Blickfeld neuer juristischer Auseinandersetzungen. Anlass ist das seit Beginn dieses Jahres in Kraft befindliche „Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen“. Genossenschaftsverbände bewerten das zunehmende Auftauchen solcher Genossenschaften bemerkenswert abschätzig. In einer ihrer offiziellen Verlautbarung zu Jahresbeginn heißt es: „“Hintergrund der Gesetzesänderung sind die vermehrten Gründungen von sogenannten Familiengenossenschaften, bei denen der hauptsächliche Zweck darin liegt, die Körperschaftssteuer und Grunderwerbssteuer zu vermeiden. Mit dieser Änderung möchte der Gesetzgeber diesen missbräuchlichen Gestaltungen die Grundlage entziehen.“ Mit der Regelung werde der „Missbrauch mit sogenannten Familiengenossenschaften eingedämmt“.
Inwieweit am Zustandekommen der neuen Vorschrift per Anhörung in parlamentarischen Ausschüssen Genossenschaftsorganisationen diverser Art beteiligt waren, ist bislang nicht bekannt. Die Initiative „Genossenschaft von unten“ war nicht involviert. +++ (fg/mgn/18.03.20 – 046www.genonachrichten.de, e-mail: mg@genonachrichten.de, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), tel. 0176 / 26 00 60 27
Laut igenos e.V. handelt es sich bei der sogenannten Familiengenossenschaft häufig um ein Geschäftsmodell mit dem unseriöse Genossenschaftsberater aus dem Reichsbürgerumfeld einen offensichtlichen Missbrauch mit der Rechtsform Genossenschaft betreiben.