BERGFÜRST AG Loblied auf die Investition in Genossenschaftsanteile

Klingt fast zu gut, um wahr zu sein“. Mit diesen Worten empfiehlt die BERGFÜRST AG Investition in Genossenschaftsanteile, denn diese versprechen zum einen Rendite und  zum anderen Nachhaltigkeit. Mit dem Besitz von genossenschaftlichen Geschäftsanteilen gehe ein Anspruch auf eine Gewinnbeteiligung in Form von jährlichen Dividenden einher. Ausgeschüttet würden diese aber meist erst am Ende eines Investments, wenn die Anteile gekündigt wurden. In den vergangenen Jahren habe es durchschnittlich zwei bis fünf Prozent Jahreszinsen gegeben. Bei einer neu gegründeten Genossenschaft könne es manchmal passieren, dass in den ersten Jahren gar keine Dividenden ausgeschüttet werden, weil sich der Betrieb noch im Wachstum befindet. Ebenso würde in manchen Fällen die Dividende gedeckelt. Das bedeutet beispielsweise, dass der Zinswert maximal vier Prozent betragen darf. Der restliche Gewinn werde in der Genossenschaft reinvestiert. Dennoch gebe es keine Garantie für die Zinszahlungen. Viele Genossenschaften erwirtschafteten nicht zwangsläufig Gewinne. Trotz alledem gelten Genossenschaften als risikoarm. Das liege daran, dass ihre Insolvenzquote bei lediglich 0,1 Prozent liegt. Überdies erfolge eine viel striktere Regulierung bei Genossenschaften als bei klassischen Unternehmen. So würden sie gesetzlich zu hohen Kapitalrücklagen verpflichtet. Durch eine weitgehende Überwachung vorgeschriebene Transparenz sowie Mitbestimmungsrechte werde Anlegern ein hohes Maß an Sicherheit geboten.

Das Loblied der BERGFÜRST AG endet mit Eigenwerbung für BERGFÜRST Produkte, die noch mehr Rendite versprechen.

Tatsache ist: Genossenschaftsanteile sind keine Geldanlage, dafür gibt es andere Rechtsformen.
In einer Genossenschaft wird das Mitglied Mitunternehmer, haftet mit seiner Einlage und ggf. mit einer Nachschusspflicht. Alle diese Punkte sind in der Satzung der Genossenschaft geklärt. Der § 73.2.(3)  Genossenschaftsgesetz bietet noch mehr Überraschungen, denn die Genossenschaftsmitglieder sind nicht am Wertzuwachs ihrer Genossenschaft beteiligt.
Auch diese Besonderheit verleitet zum systematischen Missbrauch der Rechtsform eingetragenen Genossenschaft, besonders dann wenn die Genossenschaft hohe Kapitalrücklagen bildet.

Die BERGFÜRST AG zieht folgendes Fazit: „Der Erwerb von Genossenschaftsanteilen kann gerade für langfristige Sparer durchaus sinnvoll sein. Zinszahlungen von zwei bis fünf Prozent erscheinen gerade in Zeiten der Niedrigzinspolitik attraktiv.“ Zudem diene das der Nachhaltigkeit. Als Beispiel wird eine nachhaltige Investition durch den Kauf von Genossenschaftsanteilen der ökologischen Bank GLS genannt.“  

Auch diese Aussagen sind laut igenos, der Interessenvertretung der Genossenschaftsmitglieder bedenklich.  Laut GLS Bank besteht für die ersten 50 Anteile eine Nachschusspflicht in Höhe von 100€ je Mitgliedschaftsanteil.  

Hierzu die GLS BANK. Soweit ein Jahresfehlbetrag nicht auf neue Rechnung vorgetragen oder durch Heranziehung anderer Ergebnisrücklagen gedeckt wird, ist er durch die gesetzliche Rücklage oder durch Abschreibung von den Mitgliedschaftsanteilen der Mitglieder oder durch beides zugleich zu decken. Im Rahmen der beschränkten Nachschusspflicht können Mitglieder bis zu der Grenze der in der Satzung bestimmten Haftungssumme von 100 Euro je Mitgliedschaftsanteil im Fall der Insolvenz der GLS Bank zu Leistungen herangezogen werden. Diese beschränkt sich auf die ersten 50 Genossenschaftsanteile. 

FAZIT der Redaktion GenoNachrichten: Genossenschaftsanteile sind keine Geldanlage, dafür gibt es andere Rechtsformen.
Die Auslobung einer Rendite ist kein genossenschaftlicher Förderzweck. Und noch nebenbei bemerkt, wer gerne Loblieder singt, sollte zumindest die Noten kennen.