Genossenschaftsbanken die Enteignung der Mitglieder durch eine Fusion

Dieser Beitrag der GenoNachrichten wurde im September 2023 aktualisiert und ergänzt.
Warum werden die Mitglieder der Genossenschaftsbanken nicht über die bestehenden Alternativen zu einer Fusion aufgeklärt?
Wer profitiert von dieser Vermögensverschiebung. Verletzen die Genossenschaftsorgane ihre Treuepflicht?

Diese Fragen werden zur Zeit gerichtlich geklärt. So der genossenschaftliche Bankbetriebswirt, Fachbuchautor und igenos Vorstand, Georg Scheumann.  In einem derartigen Prozess könne nachgewiesen werden, welcher enteignungsgleiche Schaden für das einfache Mitglied einer Genossenschaftsbank durch das Zusammenlegen genossenschaftlicher Kreditinstitute entsteht.
Scheumann demonstriert das Ausmaß der Benachteiligung in seinem  Buch unter dem Titel “Unsere Volks- und Raiffeisenbank soll fusionieren Wer profitiert und warum gehen die Mitglieder leer aus ?” eindrucksvoll anhand eines Beispiels: Die Mitglieder der Raiffeisenbank Musterdorf eG werden Mitglieder der Volksbank Musterstadt eG. Die Geschäftsguthaben der Mitglieder der Raiffeisenbank Musterdorf eG werden im Verhältnis 1:1 in Geschäftsguthaben der Volksbank Musterstadt eG umgetauscht. 200 Euro bleiben immer 200 Euro, auch wenn der Wertanteil erheblich höher ist. Das ausgewiesene Vermögen der Raiffeisenbank Musterdorf eG beträgt einschließlich der Geschäftsguthaben Ende des Jahres die stolze Summe von 10, 719 Millionen Euro. Eigentümer dieses Vermögens sind allein die Mitglieder dieser Bank. Jeder einzelne der 4.500 Geschäftsanteile zu je 200 Euro hat dabei einen Vermögenswert von ca. 2.405 Euro. 

Aber die Mitglieder der Raiffeisenbank Musterdorf eG erhalten nach Zustimmung zur Fusion nur die von ihnen selbst eingezahlten Geschäftsanteile angerechnet, also pro Anteil 200 Euro. Wer nun fünf oder zehn Geschäftsanteile hält, verliert sogar das fünf- oder zehnfache des Vermögenswertes. Wir reden hier mal eben über Beträge in der Größenordnung von 10.000,-€ bis 20.000,-€

Die Differenz von 2.205 Euro pro Anteil geht ansonsten in das Eigentum der Volksbank Musterstadt eG über und zwar ersatzlos.

Darüber hinaus entstehen nach Aussage von Scheumann weitere Nachteile. Zweigstellen schließen, Gebäude der nicht mehr existenten Genossenschaftsbank werden verkauft und der Gewinn vereinnahmt. Wem das nicht gefalle, könne die Mitgliedschaft kündigen und bekomme sein ursprüngliches Geschäftsguthaben von 200 Euro zurück.  

Auf das Vermögen der ehemaligen Raiffeisenbank Musterdorf eG hat das ausscheidende Mitglied jedoch keinerlei Anspruch.

Auf diese Weise werden Jahr für Jahr zahlreiche deutsche Genossenschaftsbanken durch Fusionen ausgelöscht. Gab es im Jahr 1950 noch rund 12.000 Kreditgenossenschaften, so war ihre Zahl bereits 1990 auf 3.037 gesunken. Ende des Jahres 2016 waren es nur noch 946 Bankgenossenschaften und in 2019 nur noch 875. Der immense Konzentrationsprozess kostete rund 11.000 Genossenschaftsbanken binnen 69 Jahren die Existenz.  

Ein Beitrag von Georg Scheumann, Fachbuchautor, genossenschaftlicher Bankbetriebswirt igenos Vorstand.

Zur Vertiefung verweisen wir noch folgende Beiträge der Genonachrichten,
die sich mit dem Schwerpunkt: Genossenschaftsbanken die Enteignung der Mitglieder durch eine Fusion, befassen.
Bürgergenossenschaften – die Alternative zur Fusion. Auf unsere Beiträge:  „Fusionswelle Genobanken“  und  „Anleitung zum Bankraub“  hat die Redaktion der  Genonachrichten eine Vielzahl von positiven Rückmeldungen erhalten. Die Verfasser der  Arbeitsgruppe coop-impulse Bürgergenossenschaften haben den Genonachrichten exklusiv  einen Auszug aus ihren Arbeitspapieren  zur  Verfügung gestellt, den wir hier in stark gekürzter Fassung vorstellen.   Eine gleichlautende coopgo Seminarreihe sowie eine Buchveröffentlichung sind  in Vorbereitung.
Der coopgo Ratgeber Bürgergenossenschaften wird im Ende 2019  unter der ISBN 978-3-947355-21-1 in der igenos Schriftenreihe: In guter Genossenschaft als Band 2 erscheinen.

Hier ein Auszug: Die Fusionswelle der Genossenschaftsbanken geht uns alle an. Woche für Woche kommen neue Verschmelzungspläne  an das Tageslicht. Die Muster sind immer die gleichen. Die Abwicklung ist automatisiert. Die Auswirkungen für die Genossenschaftsmitglieder auch. Mit jeder Verschmelzung wird eine Genossenschaft im Genossenschaftsregister gelöscht und das genossenschaftliche Vermögen abgezogen. Diese „genossenschaftliche Umlagerung“  des Genossenschaftsvermögens kann eine Bürgergenossenschaft verhindern.

Ja es kommt noch schlimmer,  die Genossenschaftsmitglieder werden nicht über die möglichen  Alternativen zur Fusion aufgeklärt. Genossenschaftsvorstände schaffen mit Horrorszenarien und  Blankovollmachten Mehrheiten und Tatsachen.  Aus der Sicht von igenos handelt es sich hier um einen Verstoß gegen das § 25 UmwG. Demzufolge  sind Vorstände und Aufsichtsräte noch 5 Jahre nach der Fusion für entstandene Vermögensschäden haftbar.

Immer wieder werden Fragen von mehr oder weniger hilflosen  Bankgenossen gestellt, dass die Verschmelzung „ihrer“ Bank droht oder gerade in Gang ist und dass sie sich in dieser Situation nicht nur recht hilflos fühlen, sondern auch nicht den Eindruck haben, der „Übermacht“ der Verbände gewachsen zu sein. Letzteres gilt auch für betroffene Mitarbeiter und Vorstände. Aber wem gehört eigentlich unsere Genossenschaftsbank?

Zum Thema: Genossenschaftsbanken Enteignung der Mitglieder durch Fusion
gibt es noch weitere GenoNachrichten:
Rechtsform Genossenschaften: Bank Fusionen und Haftung von Vorstand und Aufsichtsrat
Die Fusionspolitik und der Einfluss der Genossenschaftsverbände
igenos Sonderveröffentlichungen. Fusionsberichte zum kostenlosen download.

Die nachstehende Auszug aus unserem Beitrag: Anleitung zum Bankraub belegt die
standardisierte Vorbereitung der Bankenfusion.
Der Auszug aus einem Serienbrief Anleitung zur Fusion (Quelle GenoLeaks) verdeutlicht den Stellenwert der Mitglieder.

Fusion Aus <Genossenschaftsbank 1> und <Genossenschaftsbank 2> wird künftig <Genossenschaftsbank 3>

Die Vertreterversammlungen der <Genossenschaftsbank 1> und der <Genossenschaftsbank 2> haben am <TT.MM.JJJJ> mehrheitlich für eine Fusion gestimmt. Der Vorstand der durch die Fusion geschaffenen <Genossenschaftsbank 3> blickt mit Stolz auf die Geschichte beider Banken. Mit der Fusion entsteht eine starke Genossenschaftsbank mit einer Bilanzsumme von <XX> Euro und rund <XX> Mitarbeitern. Das neue Geschäftsgebiet besteht aus <XX> Geschäftsstellen und <XX> SBGeschäftsstellen.

Was geschieht nun?

Zwei starke Partner

Im <Monat> <JJJJ> haben sich die Aufsichtsräte und Vorstände der <Genossenschaftsbank 1> und der <Genossenschaftsbank 2> über die Aufnahme von Fusionsgesprächen verständigt.

Als Ergebnis möchten beide Genossenschaftsbanken im <Monat> <JJJJ> fusionieren. Eine ähnliche geschäftspolitische Ausrichtung und die wirtschaftlich gesunden Fundamente beider Banken ermöglichen den Zusammenschluss zu einer modernen Regionalbank.

Die Etappen der Fusion

•Absichtserklärung

•Information der Vertreter beider Banken über die Fusionsabsicht

•Vertreterabende zur Fusion 1/5

•Information der Mitglieder und Kunden über die Fusion auf den Internetseiten und über Briefe und Handzettel

•Beschlussfassende Vertreterversammlung

•Juristische Fusion: Eintragung in das Genossenschaftsregister

•Start der gemeinsamen Website

•Technische Fusion

Vorteile durch die Fusion für Sie

Wir steigern unsere Leistung für unsere Kunden, Mitglieder, Mitarbeiter und für die Region. Die Bündelung der Kräfte schafft eine leistungs- und wettbewerbsfähige genossenschaftliche Regionalbank mit einer sicheren Zukunft. Profitieren Sie von noch mehr Geschäftsstellen und Kundennähe. Als <Genossenschaftsbank 3> können wir durch Spezialisierungen und ein erweitertes Leistungsspektrum noch besser auf die Anliegen unserer Kunden und Mitglieder eingehen.

Das sind die Neuerungen

Unser neuer Name

<Genossenschaftsbank 2> ist die übernehmende Genossenschaft, die übertragende Genossenschaft ist <Genossenschaftsbank 1>. Die aus der <Genossenschaftsbank 1> und der <Genossenschaftsbank 2> entstehende Bank heißt <Genossenschaftsbank 3>.

Sie soll den Zusatz <Musterstadt 1 – Musterstadt 2> bekommen, um die Verbundenheit zu unserer gemeinsamen Region, den Menschen, Mitgliedern und Kunden vor Ort zu zeigen. Als Genossenschaftsbank werden wir auch nach der Fusion an den genossenschaftlichen Werten festhalten.

Internetauftritt und Online-Banking

Einen einheitlichen Internetauftritt gibt es mit der Eintragung der Fusion in das Genossenschaftsregister am <TT.MM.JJJJ>. Unsere neue Domain lautet <www.mustergenossenschaftsbank.de>. Das Design und die Funktionen unserer Internetseite ändern sich nicht. Sie werden auch Ihr Online-Banking an gewohnter Stelle finden. Ihre Zugangsdaten bleiben gültig. Wenn Sie für das Online-Banking die VRBankingApp nutzen, überschreiben Sie die eingetragene Bankleitzahl mit der Bankleitzahl der neuen <Genossenschaftsbank 3>. Auf Facebook können Sie uns ab dem <TT.MM.JJJJ> unter dem Namen <Mustergenossenschaftsbank> finden.

Öffnungszeiten

Wichtiger Hinweis: Vom <TT.MM.JJJJ> bis zum <TT.MM.JJJJ> findet die technische Zusammenführung der beiden Banken statt. In dieser Zeit stehen Ihnen unsere SB-Angebote wie Geldautomaten, Kartenzahlungsmittel und das Online-Banking nicht zur Verfügung. Daher bitten wir Sie, sich vorab mit Bargeld zu versorgen und Zahlungen rechtzeitig anzuweisen. Die Geschäftsstellen in <Musterstadt 1> und <Musterstadt 2> sind aufgrund der technischen Umstellungsarbeiten am <TT.MM.JJJJ> geschlossen. Alle übrigen Geschäftsstellen der 2/5 <Genossenschaftsbank 1> und der <Genossenschaftsbank 2> sind wie gewohnt geöffnet.

Unsere neuen Öffnungszeiten ab dem <TT.MM.JJJJ>:

Geschäftsstelle 1:

Geschäftsstelle 2:

Geschäftsstelle 3:

Die neue Adresse unserer Hauptstell
<Genossenschaftsbank 3>
Sitz: <Musterstraße X, XXXXX Musterstadt>

Telefon: <XXXXX XXXX-XX>, Fax: <XXXXXX XXXX-XX>

E-Mail: <info@mustergenossenschaftsbank.de>

Internet: <www.mustergenossenschaftsbank.de>

Das gilt es beim Banking zu beachten.

Bankleitzahl und BIC Die Bankleitzahl der neuen <Genossenschaftsbank 3> lautet: <XXX XXX XX>. Der einheitliche BIC (Bank Identifier Code) ist: <XXXXXXXXXX>. Die Kunden der jetzigen <Genossenschaftsbank 1> erhalten die neue Bankleitzahl und den neuen BIC zum <TT.MM.JJJJ>. Für die Kunden der <Genossenschaftsbank 2> ändert sich nichts. Alle Kunden werden schriftlich über ihre neuen Bankverbindungsdaten informiert.  Hier finden Sie das vollständige Dokument

Zu diesem Beitrag entwickelt  sich eine interessante Diskussion über die Rolle und Funktion der BaFin.  GenoLeaks  sammelt Insider Informationen aus der Genossenschaftspraxis und wertet dieses aus. So funktioniert bei unseren Genossenschaftsbanken die Enteignung der Mitglieder durch eine Fusion.


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