Mini-Genossenschaft drei Menschen ein Projekt.

Drei Menschen ein Projekt, so einfach geht die Mini-Genossenschaft. Im Zeitalter von Arbeiten 4.0. – sprich der digitalen Vernetzung, geht es um Kooperation und Kooperationsbereitschaft. Hier ist die Rechtsform Genossenschaft sehr flexibel. Genossenschaften werden darum in der Gründerszene immer beliebter. Dies gilt vor allem für Freiberufler, die sich in einer Genossenschaft zusammentun um als „eigenständige Marke“ aufzutreten. Die Genossen organisieren sich selbst. Für die Aufnahme in eine bestehende Genossenschaft ist kein Notar notwendig. Genossenschaften sind demokratisch organisierte Gemeinschaftsunternehmen, die sich im gemeinsamen Eigentum der Mitglieder befinden. Jedes Mitglied hat eine Stimme, unabhängig von der Anzahl der gezeichneten Genossenschaftsanteile.

Hieraus ergibt sich ein weiterer Vorteil: Genossenschaften sind einigermaßen übernahmesicher, also vor der freundlichen Umarmung durch sogenannte  VentureCapital Investoren – oder wie die „Ideenaufkäufer“ auch genannt werden, geschützt.

Eine Genossenschaft muß auch nicht zwingend große Gewinne erzielen oder riesige Rücklagen aufbauen. Über die Gewinnverteilung entscheiden allein die Mitglieder in der Generalversammlung.  
Im Vordergrund steht die Förderung der Mitglieder, z.B durch eine leistungsgerechte Vergütung oder durch eine genossenschaftliche Rückvergütung. Über die Gestaltung ihrer Satzung sollten die Mitglieder im Rahmen der Gründungsversammlung selbst entscheiden. Auch die Mitgliederförderung wird gemeinsam festgelegt. 

Im Gegensatz zur Gründung einer GmbH oder UG dreht es sich bei der Genossenschaftsgründung immer zuerst um die Mitglieder. Darum ist der Gründungsvorgang auch nicht standardisiert.   Genossenschaften lassen sich nicht einfach spontan im Internet bestellen und innerhalb von 24 Stunden eintragen.

Trotzdem sind Genossenschaften direkt nach der Gründungsversammlung  handlungsfähig und kann grundsätzlich, direkt  nach der Gründungsversammlung, geschäftlich aktiv werden. Es handelt sich dann um eine „Genossenschaft in Gründung“ und nicht um eine eingetragene Genossenschaft. Bis zur Eintragung der Genossenschaft haften die Mitglieder persönlich.
Aus diesem Grund sollten in dieser Phase alle Aktivitäten, die Geld kosten, besonders gründlich überlegt werden.

Eine Genossenschaft sollte bereits im Rahmen der Gründung einem genossenschaftlichen Prüfungsverband beitreten. Dieser Prüfungsverband berät bei der Erstellung der Satzung und erstellt ein Gründungsgutachten, dass zur Eintragung in das Genossenschaftsregister vorgelegt werden muß. 

Ohne Verbandsmitgliedschaft und Gutachten erfolgt keine Eintragung ins Genossenschaftsregister. Die Eintragung dauert zwischen 4 Wochen und 4 Monaten.

Somit sind die Forderungen nach einer Mini-Genossenschaft weitgehend unberechtigt, denn die Mini-Genossenschaft existiert ja bereits.

Die Kritik an den Genossenschaftsverbänden ist teilweise berechtigt. Der administrative Verwaltungsaufwand erscheint relativ hoch. Das sogenannte Gründungsgutachten ist häufig nicht aussagefähig. Wer kann auch schon in die Zukunft sehen. Wichtig bei der Genossenschaftsgründung ist das Team-Building. Die Genossen müssen kooperieren lernen, bzw. zueinander passen. Im Rahmen dieses Prozesses sollten die Genosse ihre Ziele gemeinsam festlegen und eine Satzung erstellen. Hier macht ein Gründungsworkshop Sinn.

Zum Problemfeld Gründungsprüfung fordert Gerd K. Schaumann für Kleingenossenschaften eine neue Lösung. Statt einen Stapel Papier ohne wirklichen Nutzen ist eine begleitenden  Gründungsbetreuung viel sinnvoller. „Wesentlicher Grund für diese Forderung:  Eine „gutachterliche Äußerung“ (so heißt das wirklich!?) von einer Firma zu fordern, die noch nicht einmal eingetragen ist, ist etwa so, als wenn die DEKRA eine TÜV-Plakette an ein Auto klebt, was erst noch gebaut werden soll. Ergo: Die „Plakette nützt den „Herstellern“ nichts – außer sie lassen sich das einreden – und sie führt sowohl die Hersteller, als auch die Kunden in die Irre. Warum sagen das die Verbände nicht deutlich und machen endlich Verbesserungsvorschläge, statt sich dafür (zu-) viel Geld bezahlen zu lassen?
Alles andere nützt der Genossenschaftsbewegung wenig und schafft Bürokratie, die eher abschreckt als Euphorie auslöst.“  
Weiteres Infos unter: www.coopgo.de und www.genossenschaftswelt.de und unter igenos.de

 

Förderauftrag, Gründerszene, Gründungsgutachten, Mini-Genossenschaft
Jetzt Spenden! Das Spendenformular wird von betterplace.org bereit gestellt.

2 Kommentare.

  • Handel & Dienstleistungsgenossenschaft in Gründung
    24. Januar 2021 10:29

    Wir haben im Rahmen der Gründung unserer Genossenschaft intensiv über das Thema gesprochen, ob das kontinuierliche Mitwirken in einer Gruppe, letztlich den freien Willen jedes Einzelnen begrenzt oder sogar begrenzen muss? Anpassung ist aber auch nicht das, was wir uns für die Entfaltung unseres Lebens vorgestellt haben. Gibt es diesen Widerspruch? Wenn ja, wie kann man mit ihm umgehen, oder sollten wir eher eine andere Rechtsform finden? Wir haben festgestellt, dass dieses Thema bisher kaum jemanden zu interessieren schien. Wir halten es jedoch für sehr grundlegend. Überall redet man – oberflächlich – nur von Kooperations-Vorteilen. Nachteile werden wohl lieber ausgeklammert. MAIL-ANFRAGE AN DIE GENONACHRICHTEN

  • Armin W. Belker
    5. August 2019 12:39

    Was ist eigentlich so „geheimnisvoll“ an einer Genossenschaftsgründung.? Nur Deutsche und Österreicher scheinen damit „Probleme zu haben. Nehmen Sie mal an, Sie würden in Spanien, Italien, Frankreich, England …. leben und dort eine Genossenschaft gründen. Dazu müssen sie keinen Verband fragen, kein „Zustimmungspapier“ beim Register vorlegen, sondern einfach Menschen im Team haben, die etwas gemeinsam bewegen wollen. Der Nachweis, dass die deutsche Bürokratie dem Genossenschaftswesen geholfen hätte oder helfen würde, wäre endlich mal anzutreten …

Kommentare sind geschlossen.