Der ersten Umfrageergebnisse befassen sich mit Bankgenossenschaften. Banken in der Rechtsform Aktiengesellschaft beteiligen ihre Anteilseigner am Vermögen der AG. Bei Verlusten haften die Anteilseigner nur mit ihrer Einlage. In einer Genossenschaftsbank ist das genau umgekehrt. Dort sind die Mitglieder nicht am Vermögen der Genossenschaft beteiligt. Die Bankgenossen haften aber persönlich mit der im der Satzung festgesetzten Haftsumme pro Anteil. Die Haftung erfolgt im Rahmen einer Nachschusspflicht zusätzlich zur Einlage Die Genossenschaftsmitglieder haben keine Ahnung.
Als Gegenleistung für den Verzicht auf Vermögenszuwachs haben die Genossenschaftsmitglieder gegenüber Ihrer Genossenschaft einen Rechtsanspruch auf Förderung. Auch diese Tatsachen sind weitgehend unbekannt.
Interpretation: Der Förderauftrag ist auch nicht abstrakt sondern in der Bundestagsdrucksache V/3500 genau erläutert. Die gesetzlich vorgeschriebene Förderung findet aber trotzdem nicht statt. Die Mitglieder der Genossenschaftsbanken sind erwartungsgemäß nur unzureichend über ihre Mitgliedsrechte informiert. Wird diese Gutgläubigkeit und das “Desinteresse” der Genossenschaftsmitglieder gezielt ausgenutzt um die Mitglieder auszupündern? Wird die Rechtsform Genossenschaft missbraucht? Welche Rolle spielen die Deutsche Bundesbank und die BaFin in diesem Spiel.
Allgemein gilt: Dass Genossen gegenüber ihrer Genossenschaft einen Förderanspruch haben ist weitgehend unbekannt. Dass die Genossenschaftsmitglieder den Förderauftrag selbst festlegen und in der Satzung festschreiben können ist ebenfalls nicht bekannt. Von genossenschaftlicher Demokratie und Mitbestimmung ist nicht viel zu erkennen.
Wie funktioniert Genossenschaft? Die Genossenschaftspolitik wird heute von den Genossenschaftsverbänden gemacht. Die betroffenen Genossenschaftsmitglieder haben keinen Einfluss. Dabei sollte Genossenschaft von unten nach oben funktionieren und nicht umgekehrt . Wo kein Kläger, da kein Richter.