Dresden, 5. Juli 2019 (geno). Ein richtungweisender Prozess vor dem Amtsgericht Dresden um die innergenossenschaftliche Demokratie wurde am Freitag mit der Beweisaufnahme fortgesetzt.
Nach fast fünfstündiger Verhandlung legte Richterin Beatrice Schäfer-Bachmann fest, dass am 2. August 2019, 9 Uhr, das Urteil verkündet wird. Es wird Aufschluss darüber geben, unter welchen generellen Prämissen die deutsche Justiz die genossenschaftlichen Prinzipien Selbsthilfe, Selbstverantwortung und Selbstverwaltung betrachtet. Dabei kommt dem genossenschaftlichen Identitätsprinzip und der daraus abzuleitenden innergenossenschaftlichen Demokratie eine zentrale Bedeutung zu.
Ihre gravierende Verletzung steht im Mittelpunkt der gerichtlichen Auseinandersetzung zwischen der Wohnungsgenossenschaft Johannstadt und einem ihrer Mitglieder. Der Rechtsvertreter der Genossenschaft, Joachim von Alvensleben, arbeitet mit härtesten Bandagen und will dem beklagten Genossenschaftsmitglied substantielle Mitsprache innerhalb des kooperativen Betriebs untersagen, sogar notfalls unter Strafe stellen lassen.
So funktioniert Genossenschaft – nicht!
Zunächst hatte von Alvensleben, fast ein halbes Dutzend Mal „allerletzte Versuche“ unternommen, um dem bedrängten Genossenschaftsmitglied bemerkenswert unfaire und inakzeptale Vergleiche aufzuzwingen. Darunter waren sogar zusätzliche Vorschläge, mit denen in den Tageszeitungen „Dresdner Neueste Nachrichten“ und „Dresdner Morgenpost“ erschienene Presseartikel nachträglich verändert oder gelöscht werden sollten. Allein mit diesen Vergleichsangeboten setzte sich der Vertreter der angesehenen Anwaltskanzlei Derra Meyer & Partner Rechtsanwälte in ein höchst zweifelhaftes Licht. Solche Auffassungen über Presse- und Informationsfreiheit kommen Faustschlägen gegen den Rechtsstaat gleich. ++ ++(dk/mgn/05.07.19 -120)
www.genonachrichten.de, e-mail: mg@genonachrichten.de, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), tel. 0176 / 26 00 60 27
Die Genonachrichten berichteten bereits mehrfach über den Prozess.
Bemerkenswert ist, dass die Rechtsform Genossenschaft und die damit verbundenen besonderen Rechte der Mitglieder im Rahmen des Verfahrens offensichtlich ausgeklammert werden sollen. Prozessbeobachter der Berliner Initiative Genossenschaft von unten verfolgen das Geschehen vor Ort.
Kommentar: Dresden ist überall! Ob in Jena oder in Riesa , Hamburg, Berlin oder Stuttgart. Bundesweit entstehen Interessengemeinschaften der Genossenschaftsmitglieder, die sich auf ihre Mitspracherechte als „Genossen“ berufen. Wie eine Genossenschaft funktionieren sollte ist
weitgehend unbekannt. Das gilt leider auch für die Vertreter der Justiz. Folgerichtig unterstützt igenos e.V., zusammen mit dem neuen Spitzenverband der Kooperationswirtschaft MMW-CoopGo , die notwendige Qualifizierungsoffensive und das neue Berufsbild eines „Fachanwalt für Genossenschafts- und Vereinsrecht“. Dieser Antrag soll bei der „Satzungsversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer“ vorgestellt werden.