Am 23. März 1933 wurde im Deutschen Reich die demokratische Grundordnung mehrheitlich abgeschafft. Die Hitler Diktatur beendet genossenschaftliche Selbstorganisation.+++ update vergleiche hierzu auch unseren Beitrag vom 23.03.2023 (hier) +++
Das Parlament macht den Weg frei, für die Hitler Diktatur. Das Ermächtigungsgesetze wurden beschlossen. Als direkte Folge wurden 1934 auch die Rechte der Genossenschaftsmitglieder drastisch beschnitten.
Unter dem Führer Adolf Hitler entstand ein beispiellos durchorganisierter Verwaltungsapparat, dessen Effizienz heute noch zu erkennen ist. Auch die Hitlergesetze begleiten uns immer noch auf Schritt und Tritt.
Ein Beispiel. Die ursprüngliche Idee der genossenschaftlichen Selbstorganisation wurde 1934 per Führererlass aufgelöst. Das Verbandswesen wurde gestärkt, die Pflichtprüfung, die Zwangsmitgliedschaft und das Führerprinzip kommen aus dieser Epoche.
Der genossenschaftliche Förderauftrag wird seit dem grob vernachlässigt, neu interpretiert oder als Sozialromantik abgetan. Transparenz und Mitbestimmung wurden zu Fremdworten.
Es geht schon lange nicht mehr um Mitgliederinteressen, sondern um übergeordnete genossenschaftliche Ziele, die dem Genossenschaftsmitglied gar nicht bekannt sind, aber mit Unterstützung staatlicher Stellen, z.B. der BaFin umgesetzt werden.
Nicht die Mitglieder entscheiden über ihre Genossenschaften, sondern die Genossenschaftsverbände.
Energiegenossenschaften nutzen nur in Ausnahmefällen die selbst erzeugte Energie. Auch hier wird der Rechtsmantel der Genossenschaft missbraucht. Es geht gar nicht um genossenschaftliche Mitgliederförderung durch gemeinsamen Geschäftsbetrieb, sondern nur um die Kapitalrendite.
Kommunale Wohnungsbaugesellschaften werden privatisiert um die Interessen der privaten Wohnungswirtschaft zu schützen. Gleichzeitig werden die Nutzungsgebühren für Genossenschaftswohnungen an den lokalen Mietpreis Spiegel angepasst. Preisgünstiger Wohnraum verzerrt den Wettbewerb.
Kleine und mittlere Genossenschaftsbanken mutieren zu großen Universalbanken und sind hochprofitabel. Die Gewinne werden in den “Fonds für allgemeine Bankrisiken” vor den Eigentümern versteckt. Genossenschaftsbanken werden zu Fusionen genötigt um eine übergeordnete genossenschaftliche Verbandsstrategie umzusetzen. Auf diesem Weg wird das Genossenschaftskapital abgeräumt und verschoben. Weigern sich die Vorstände mitzuspielen, riskieren diese ihren Job und werden mit nachhaltiger Unterstützung der BaFin abgesetzt.
Dass sich diese angeordneten Bankfusionen immer gegen die Interessen der Genossenschaftsmitglieder richten wird verheimlicht. Dass es mitgliederfreundliche Alternativen zur Fusion gibt wird verschwiegen.
Der 23.März ist ein denkwürdiges Datum für die genossenschaftliche Selbstorganisation.
Bereits am 23.März 1889 wurde im Reichstag erstmals der Schutz der Genossen vor ihren Verwaltungsorganen eingefordert. Nennenswerte Ergebnisse sind nicht bekannt. Dank dem erfolgreich eingeführten Führerprinzip erinnern die Zustände im genossenschaftlichen Verwaltungsapparat an den real existierenden Sozialismus der DDR.
Mit Genossenschaft hat all dieses gar nicht mehr zu tun. Unsere Genossenschaftsidee ist Weltkulturerbe und steht unter UNESCO Schutz. Rettet unsere Genossenschaften. Es gibt noch eine Menge zu tun.
Gerald Wiegner, Vorstand igenos e.V. Interessenvertretung der Genossenschaftsmitglieder
.23.März, Energiegenossenschaften, Genossenschaft, Genossenschaftliche Selbstorganisation, Genossenschaftsbanken, Genossenschaftsidee, Genossenschaftsverbände, igenos e.V., Wohnungsgenossenschaften