Meiningen/Augsburg, 29. April 2019 (geno) Die Erschließung des juristischen Erbes der deutschen altrechtlichen Genossenschaften hat gerade erst begonnen. Das ist die Essenz eines Vortrags, der am Wochenende in Meiningen vor der Generalversammlung der Waldgenossenschaft Defertshausen gehalten worden ist. Zu denen, die den Anfang zur wissenschaftlichen Bearbeitung dieses noch weitestgehend blinden Flecks der regionalen Rechtsgeschichte gemacht haben, gehören Forscher der Universität Augsburg. Deren Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, und Zivilverfahrensrecht, Römisches Recht und Europäische Rechtsgeschichte hat gemeinsam mit der Heimatpflege Schwaben und in Kooperation mit der Schwabenakademie Irsee kürzlich eine Tagung über die Altrechtlichen Gemeinschaften in Bayrisch-Schwaben veranstaltet. Im Mittelpunkt der Konferenz stand die Frage, welche altrechtlichen Genossenschaften noch existieren, welche Aufgaben sie noch bestreiten, welche Form ihre heutige rechtliche Struktur angenommen hat und wie sich diese entwickelte. Verdeutlicht wurde, dass die gemeinschaftliche Allmendenutzung keine Selbstverständlichkeit für die gesamte Dorfgemeinschaft darstellte, sondern über unterschiedlich geartete soziale und rechtliche Regelungsmechanismen lokaler Prägung geregelt wurde. Das Vorrecht an und die Behauptung spezieller Nutzungsrechte für Acker-, Weide- und Waldflächen verteilten sich auf wenige, die als sogenannte Rechtler diese bis in die Neuzeit in Anspruch nehmen und ausüben konnten. Auch wurde diskutiert, wie sich Gemeinschaften einer älteren Rechtsstruktur nach Einführung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) im Deutschen Reich im Jahr 1900 an die neue rechtliche Situation anpassten und welche Konflikte entstanden sind.
Die Teilnehmer der Defertshäuser Generalversammlung haben mit Interesse zur Kenntnis genommen, dass es Forschungen zu den immerhin 345 altrechtlichen Waldgenossenschaften in Thüringen noch gar nicht gibt. Dieses Defizit solle nun schleunigst behoben werden. ++ (ar/mgn/29.04.19 – 083)
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