Berlin, 23. April 2019 (geno). „Die Generalversammlung, der Aufsichtsrat und der Vorstand der Konsumgenossenschaft Altenburg und Umgebung eG – seit drei Jahren verbandsfrei und wirtschaftlich erfolgreich – sind nicht bereit, sich zwangsweise wieder einem Verband anzuschließen.
So wird es die erste Genossenschaft in Deutschland sein, die auf Grundlage der von Adolf Hitler und seinem Justizminister unterzeichneten Novelle zum Genossenschaftsgesetz, § 54, von Amts wegen zwangsweise aufgelöst wird.“
Diese Schlussfolgerung zieht der Vorstandssprecher der Zentralkonsum eG, Martin Bergner, in einem Schreiben von Anfang dieses Monats an Bundesjustizministerin Katarina Barley nach mehrfachem Schriftwechsel mit dem Bundesjustizministerium seit Beginn dieses Jahres. Das stimme ihn nicht nur sehr traurig, sondern mache ihn auch sehr nachdenklich. Die Ereignisse ließen die Frage aufkommen, ob das braune Erbe bewahrt wird oder gesetzliche Grundlagen für Genossenschaften nach dem Prinzip der Freiwilligkeit geschaffen werden.
Weltweit gebe es eine Milliarde Genossenschafter in Selbsthilfeorganisationen ohne verbandlichen Anschlusszwang. Allein Deutschland bilde eine Ausnahme. ++ (zg/mgn/23.04.19 – 079)
Erste prüfungsverbandsfreie Genossenschaft Deutschlands der Nachkriegszeit der jüngeren Vergangenheit hatte die Konsumgenossenschaft Altenburg und Umgebung auf ihren Generalversammlungen und in ihren Gremien mit mehreren Grundsatzentscheidungen aufhorchen lassen – so in den Jahren 2006, 2007, 2008 und 2011. Sie führt seit einiger Zeit keine eigenen Märkte mehr, kümmert sich nach eigenen Angaben um ihre Mitglieder und verwaltet die ihr verbliebenen Liegenschaften.
www.genonachrichten.de, e-mail: mg@genonachrichten.de, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), tel. 0176 / 26 00 6027
1 Kommentar.
[…] Genossenschaftsverbände in Deutschland haben die Rechtsform eines eingetragenen Vereins (e.V.). Die Aufgabe eines Genossenschaftsverbandes besteht insbesondere in der Pflichtprüfung von Genossenschaften (eG). Darüber hinaus werden von Genossenschaftsverbänden beispielsweise auch Fort- und Weiterbildungsangebote unterbreitet und Funktionen in der Öffentlichkeitsarbeit übernommen. Ferner erfolgt eine gesellschafts- und wirtschaftspolitische Positionierung der Genossenschaftsverbände und damit eine Interessenvertretung von Genossenschaften. Neben den bundesweit tätigen Spitzenverbänden bestehen eine Reihe von genossenschaftlichen Regionalverbänden oder auch Fachprüfungsverbänden (z.B. Verband der Sparda-Banken e.V.). Laut Gesetz muss eine Genossenschaft einem genossenschaftlichen Verband angehören, der prüfungsberechtigt ist. Genossenschaften ohne solch eine Verbandsangehörigkeit sind also rechtlich ausgeschlossen.1 […]