Mittelalterliche Genossenschaftsrechte bis heute gültig

Meiningen, 8. April 2019 (geno). Die seit Jahrhunderten in Thüringen existierenden Waldgenossenschaften treten den Beweis an, dass alte und uralte Rechte bis in die Gegenwart volle Gültigkeit besitzen. Das wurde erneut auf der am Wochenende in Meiningen veranstalteten Jahreshauptversammlung der ortsansässigen Forstbetriebsgemeinschaft (FBG) verdeutlicht. In ihr sind die drei Waldgenossenschaften Melkers, Berkes und Defertshausen zusammengeschlossen. Letztere stellt mit mehr als 500 Jahren einen Altersrekord auf.

Die für diese Selbstverwaltungsorganisationen einst unter anderem in den jeweiligen Satzungen aufgestellten Rechtsnormen sind bis in das moderne Zeitalter der Digitalisierung uneingeschränkt und in vollem Umfang gültig. Das sichert sogar das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ausdrücklich zu. Artikel 123 garantiert das Fortgelten dieses sogenannten vorkonstitutionellen Rechtes. Es handelt sich dabei im deutschen Verfassungsdiskurs um dasjenige Recht, das vor der Gründung der Bundesrepublik Deutschland gegolten hat. Dabei ist unwichtig, wie das Recht entstanden ist. Für alte Genossenschaftsrechte gilt insofern insbesondere die Rechtsetzung vor der Entstehung des Norddeutschen Bundes im Jahr 1867 bis in die Gegenwart ungeschmälert weiter.

Allerdings weiß davon heutzutage kaum noch jemand. Weder die juristische Fachwelt noch interessierte Laien haben über diese Zusammenhänge genügende Kenntnisse. Es gilt deshalb, diesen Wissensschatz zu heben und danach zu handeln. Das dürfte der modernen bürokratisierten Gesellschaft erstaunlich vorwärtsweisende Impulse verleihen. Altrechtliche Genossenschaften avancieren so zu juristischen Innovatoren der Siedlungsplanung und -entwicklung. ++ (wa/mgn/08.04.19 – 071)

www.genonachrichten.de, e-mail: mg@genonachrichten.de, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), tel. 0176 / 26 00 60 27

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