Hamburgs Kaffee Kommunisten wechseln zur Rechtsform eG

+++ Dieser Beitrag wird zur Zeit überarbeitet und aktualisiert, da das Unternehmen inzwischen in die Rechtsform GmbH umgewandelt wurde ++++ Hamburg, 25. März 2019 (geno). Das als Hamburger Kaffee Kommunisten agierende Unternehmen „Quijote“ wechselt von der bisherigen Rechtsform Offene Handelsgesellschaft (OHG) zur Rechtsform eingetragenen Genossenschaft (eG). Das teilte Andreas Felsen der Zeitung „neues deutschland“ (nd) mit. Die Umwandlung in eine Genossenschaft würde zwar den Verwaltungsaufwand erhöhen, aber es sei die richtige Reaktion, mit ihrem Geschäftsmodell stärkeren Einfluss auf die Kaffeebranche zu nehmen. „Wenn Addi Darboven die Kollektivierung seines Unternehmens wünscht, helfen wir ihm gerne dabei“, so Felsen. Er ist einer von zehn Mitgliedern der im Jahre 2013 gegründeten Firma, in der vieles anders ist. Es gibt keinen Chef, keine Hierarchien und absolute Transparenz. Jeder bezieht das gleiche Gehalt, das mit rund 4.000 Euro ziemlich üppig ist. Das ist der Grund für den Spitznamen „Kaffee-Kommunisten“, der von einem Boulevardblatt stammt.

Quijote handelt vorzugsweise mit basisdemokratischen Bauern-Kooperativen in Ecuador,Guatemala, Honduras, Peru und Indien. Felsen sagt dazu. Wir zahlen für die Sorte Arabica einen garantierten Mindestpreis 2,83 US-Dollar pro Pfund Kaffee, für die Sorte Robusta 2,50 US-Dollar. Dieser liegt doppelt so hoch wie bei Fairtrade. Der Weltmarktpreis liegt derzeit bei einem US-Dollar. Wir finanzieren allen Kaffee vor Beginn der Ernte mit 60 Prozent der vereinbarten Menge per zinsfreier Vorauszahlung vor, damit die Ernte ohne finanziellen Stress eingebracht werden kann. Dies ist eine Ausnahme im Kaffeegeschäft. Wir machen es trotzdem, tragen damit das Risiko und werden unserer Verantwortung gerecht, sagt Felsen. Trotz alledem kann die zehnköpfige Quijote-Mannschaft je Vollzeitkraft mit einem Gehalt von 3.700 Euro rechnen. Zusätzlich gibt es für das erste Kind 300 Euro extra, für das zweite 150 Euro. Den Zuschuss erhält auch, wer seine Eltern pflegt oder einen chronisch kranken Angehörigen. + (ca/mgn/25.03.19 – 061)

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