Leipzig, 27. Februar 2019 (geno). Für den Fall der Enteignung größerer privater Wohnungsbestände in Berlin sollen diese Wohnquartiere zu einer Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) umgewandelt werden. Denkbar ist, dass diese Rechts- und Organisationsform dann unter das Dach einer genossenschaftlichen Verwaltung gestellt wird. Das schlägt der Sprecher des Berliner Bündnisses „Spekulation bekämpfen – Deutsche Wohnen und Co enteignen“, Rouzbeh Taheri, am Mittwochabend in Leipzig auf einem Diskussionforum vor. Eine Umwandlung in rein genossenschaftlich bewirtschaftete Wohnungsgesellschaften lehne er ab, weil dies als eine Art der Reprivatisierung zu betrachten wäre. Außerdem würden dann nicht alle einkommensschwachen und prekär lebenden Bevölkerungsgruppen wie beispielsweise Migranten oder Hartz-IV-Empfänger gleichgroße Chancen auf preiswerten Wohnraum haben.
Taheri schilderte die Entstehungsgeschichte der Mieterinitiative, die im April vergangenen Jahres erstmals massiv an die Öffentlichkeit getreten ist und seit dem Herbst fast täglich in der Bundeshauptstadt Schlagzeilen in den Medien auslöst. Auf dem Wege eines Mietenvolksentscheids wollen die Aktivisten vorrangig die in privater Hand des Immobilienimperiums „Deutsche Wohnen“ befindlichen Wohnungen enteignen und vergesellschaften. Das vor allem als Finanzkonzern operierende Großunternehmen verfügt bundesweit über rund 160.000 Wohnungen, davon mit 110.000 die meisten in Berlin. 80 Prozent dieser Bestände liegen im Westteil der Metropole.
Die Initiative beruft sich generell mit ihrem Vorhaben auf Artikel 15 des Grundgesetzes, das zugunsten des Gemeinwohls das Brechen einer wirtschaftlichen Vormachtstellung vorsieht. Außerdem schwebt der Aktionsgruppe die in der Weimarer Republik im Jahr 1926 umgesetzte Fürstenenteignung als Musterschablone vor. Juristische Experten halten dieses Rechtsfundament für realistisch, um die Enteignungspläne umzusetzen. Taheri seinerseits zeigte sich optimistisch, dass die erforderlichen Hürden bezüglich der Unterschriftensammlungen für den Volksentscheid deutlich überschritten werden können. Der Zuspruch seitens Berliner Mieter für das Projekt sei enorm groß und wachse weiter. ++ (wg/mgn/27.02.19 – 040)
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