Genossenschaftlicher Rucksack erleichtert Medizin-Versorgung auf dem Land

Büsum/Bad Segeberg, 9. Januar 2019 (geno). Seit einem Jahr bewährt sich im Ärztezentrum Büsum ein mit Telemedizin-Technik gespickter Rucksack. Er ist von der Ärztegenossenschaft Nord e. G. (ÄGN) über die Robert-Bosch-Stiftung beschafft worden und erleichtert die medizinische Versorgung insbesondere in ländlichen Gegenden erheblich. Mit dem Einsatz können nichtärztliche Praxis-Assistenten Patienten zu Hause aufsuchen, Vitaldaten messen und die Werte in die Aztpraxis senden. Mit Hilfe des Rucksacks können Gewicht, Blutdruck, EKG-Werte und Blutzucker erfasst werden. Das erübrigt besonders älteren Menschen den strapaziösen Routinebesuch in der Praxis. Dem Hausarzt erspart es die aufwendige Fahrt zum Patienten. Er gewinnt Behandlungszeit in seiner Praxis.

Das Ärztezentrum Büsum spielt eine gewisse innovative Vorreiterrolle im Einzugsgebiet der Ärztegenossenschaft Nord, die für 21 Regionen in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein Lösungsmodelle erarbeitet, um die ärztliche Versorgung aufrechtzuerhalten und die durch demographische Ausdünnung entstandenen Engpässe zu beseitigen. Die Genossenschaft hat rund 2.000 Ärzte und Psychotherapeuten als Mitglieder. 

Die ÄGN ist 2013 zusammen mit anderen Ärztegenossenschaften dem Verbund MEDI GENO Deutschland beigetreten. Diese Organisation hat etwa 17.000 Mitglieder in zwölf Bundesländern. Deren Interessen vertritt MEDI GENO gegenüber der Politik, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBZ) und den Krankenkassen. Zu den jüngst ausgetragenen Konflikten gehört der um die Medizinischen Versorgungszentren (MVZ). Solche zu gründen, wird nach dem von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn vorgelegten Entwurf eines Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) Medizinergruppen wie den Ärztegenossenschaften gegen deren Willen verwehrt. Auch Gemeinschaften von niedergelassenen Ärzten seien in die Lage zu versetzen, MVZ zu gründen, heißt es in einer ÄGN-Pressemitteilung. Im Übrigen müsse dem laufenden Ausverkauf von Praxen und MVZ an Klinikketten und Kapitalinteressen Einhalt geboten werden. ++ (mz/mgn/09.01.19 – 006)

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