Münster, 4. Januar 2019 (geno). Geschäftsmodelle steuerfreier Genossenschaften bietet die Steuerberatungsgesellschaft werttreu Alfred Haupt aus Münster an. Dafür sind bestimmte Voraussetzungen notwendig. Es muss sich um Minigenossenschaften handeln, die sich im Bereich der Land- und Forstwirtschaft engagieren. „Die Befreiung von der Ertragssteuerbelastung hat bei einer Genossenschaft zur Folge, dass die Finanzierung des Anlagevermögens faktisch aus steuerfreien Mitteln möglich ist. Investitionen können sich so in der Hälfte der Zeit amortisieren“, informieren Inhaber des Steuerberatungsunternehmens. Die Firma berät seit rund 100 Jahren. Landwirte gehören zum Hauptkundenstamm.
Die Befreiung von der Ertragssteuer ist seit der Vereinfachung des Genossenschaftsgesetzes im Jahr 2006 möglich. Diese Variante wird beispielsweise von Saatgut-Genossenschaften sowie Biogas- und Ferkelaufzucht-Kooperativen genutzt. ++ (fi/mgn/04.01.19 – 003)
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