München/Berlin, 5. Dezember 2018 (geno). Die Mieten bei den rund 350 Mitgliedsunternehmen des Verbandes Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen (BBU) bleiben sozialverträglich. Mit einer durchschnittlichen Neuvertragsmiete von 7,45 Euro pro Quadratmeter sind sie klar gemeinwohlorientiert und bremsen die Marktentwicklung insgesamt. So schätzte BBU-Vorstand Maren Kern am Mittwoch in Berlin die Lage bei der Präsentation des Marktmonitors 2018 in ihrem Bereich ein, zu dem 198 genossenschaftliche Unternehmen mit 320.000 Wohnungen gehören. Das stehe für soziale Verantwortung.
Die Frage, ob BBU-Genossenschaften eine Bilanz erstellen, um die Eigenschaft der Gemeinwohlorientierung, präzise mess- und nachweisbar zu machen, beantwortete Kern wenig aussagekräftig. Eine solche Gemeinwohlbilanz sei in der Wohnungswirtschaft nicht Usus oder gar nicht bekannt. In Deutschland gibt es derzeit rund 500 Unternehmen aller Branchen, die sich nach Gemeinwohl-Prinzipien bilanzieren.
In sofern sei mit einer Tartarenmeldung, wie sie am Vortag in der Münchner Presse zu lesen war, in Berlin oder Brandenburg zu keinem Zeitpunkt zu rechnen. Die in der bayrischen Hauptstadt erscheinende Tageszeitung „tz“ hatte am Dienstag mit der Schlagzeile „Genossenschafts-Schock ! – Wohnungen bis zu 12 % teurer !“ die Leserschaft in Bayerns Metropole stark verunsichert. Auch die Münchener Eisenbahnerwohnungs Genossen rechnen mit drastischen Erhöhungen der Nutzungsgebühr wenn die bestehenden Erbpachtverträge mit dem Eisenbahnbundesamt auslaufen .
Aus der bisher als mustergültig gelobten Münchner Wohnungsgenossenschaft Wagnis eG war durchgesickert, dass bestimmte Projekte mit 190 Wohnungen von Quadratmeterpreiserhöhungen zwischen 0,60 und 1,40 Euro bedroht sind. Dazu ist aus der Genossenschaftsführung mitgeteilt worden, das die Erhöhung notwendig erscheint, da die Prüfungen durch den Genossenschaftsverband „in den letzten Jahren wiederholt Hinweise auf ungünstige wirtschaftliche Kennzahlen“ enthalten habe. Es sei „konkret eine Erhöhung der Nutzungsgebühren angeraten worden“.
Ob der Genossenschaftsverband auch die Erfüllung des genossenschaftlichen Förderauftrags überprüft und dokumentiert hat, war dagegen nicht zu erfahren. ++ (wg/mgn/05.12.18 – 235)
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In der Satzung der Wagnis eG steht unter § 44 (5) Die Genossenschaft ist Mitglied des Verbandes bayrischer Wohnungsunternehmen (Baugenossenschaften und -gesellschaften e.V.) München. Sie wird von diesem gesetzlichen Prüfungsverband geprüft.
igenos die Interessengemeinschaft der Genossenschaftsmitglieder fragt sich – was dieser Passus überhaupt in der Satzung der wagnis eG zu suchen hat. Es besteht der Verdacht, der Prüfungsverband will hiermit sein gesetzliches Prüfungsmonopol festigen.
Den Mitgliedern der Wagnis eG steht es aber frei in der Generalversammlung eine Satzungsänderung zu beschließen, den Prüfungsverband zu wechseln und ggf. ein unabhängiges Prüfungsgutachten in Auftrag zu geben.