Finanzverwaltung soll zentrale Gemeinnützigkeitsstellen installieren

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Leipzig, 28. September 2018 (geno). Es ist wünschenswert, dass in der Finanzverwaltung zentrale Gemeinnützigkeitsstellen eingerichtet werden. Das erklärte der Leiter der Abteilung Zivil-, Wirtschafts- und Steuerrecht, Prof. Peter Rawert, in seinen Schlussbemerkungen zum 72. Deutschen Juristentages (djt) am Freitag in Leipzig.  Der Status der Gemeinnützigkeit sei ein Gütesiegel. Es habe Signalwirkung sowohl im gesellschaftlichen als auch im staatlichen Bereich. Das gebiete folglich, die Gemeinnützigkeit als übergreifende Figur der deutschen Rechtsordnung anzuerkennen und die Maßgeblichkeit ihrer Definition durch das Steuerrecht für alle Rechtsgebiete zu normieren. Das steuerliche Gemeinnützigkeitsrecht prägt den Non-Profit-Sektor, zu dem Genossenschaften, Stiftungen und Vereine gehören.

In seinen Beschlüssen fordert der Juristentag  den Gesetzgeber außerdem dazu auf, die Regelungen des Gemeinnützigkeitsrechts im Interesse einer Stärkung des Dritten Sektors klarer und konsistenter zu gestalten. Die Geschäftsleiter gemeinnütziger Non-Profit-Organisationen benötigten bei dem satzungsmäßigen Verwirklichen ihrer Ziele ausreichende Freiheitsgrade. Dazu gehört nach den Worten von Rawert, keine einengenden Detailvorgaben zu machen. Deshalb müsse das Sanktionssystem grundlegend überarbeitet werden. Die Aberkennung der Gemeinnützigkeit, die heute schon bei kleinen Regelverstößen droht, sei auf schwerwiegende Verfehlungen zu begrenzen. Zudem müsse der Öffentlichkleit die Möglichkeit gegeben werden, sich über die Anerkennung der Gemeinnützigkeit der Non-Profit-Organisation zu informieren. Dazu sei ein einheitliches „Gemeinnützigkeitsregister“ mit Publizitätswirkung zu schaffen. Es soll den Gemeinnützigkeitsstatus sowie einen vereinheitlichten Datensatz an Basisinformationen enthalten. ++ (gn/mgn/28.09.18 – 194)

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