Die Genossenschaftsbanken waren einfach zu klein, die Geschäftsfelder wenig spektakulär und nur selten spekulativ. Vom Erfolg verwöhnt, aber auch von der EZB und von der Gier getrieben, wollten nun auch die Genossenschaftsbanken in der internationalen Liga mitzuspielen. Die Bankenkrise wird genutzt um Bankenmitarbeiter zu schleifen – so VerDi. Selbst in der tiefsten Provinz machten „genossenschaftliche Bankberater“ Treibjagd auf Schrottimmobilien und Gifthypotheken. Auf Anordnung von oben. Als Folge wurden langjährige Genossenschaftsmitglieder von ihren Genossenschaften massiv unter Druck gesetzt neue Sicherheiten zu beschaffen oder bitte die Bank zu wechseln. Immobilien und Sicherheiten wurden neu bewertet, Existenzen zerstört. Als Antwort auf die Krise entwickelte der BVR ein Verfahren zur Mitgliederselektion und Risikominimierung.
Diese neue Strategie wurde von den untergeordneten Prüfungsverbänden umgesetzt, deren Einfluss politisch weiter gestärkt wurde. Um die Verbandsinteressen durchzusetzen, hat sich die Instrumentalisierung der BaFin bewährt – eine jahrelange Tradition. Die Fusionspolitik lässt grüßen!
10 Jahre nach der Lehman Pleite wird das genossenschaftliche Bankensystem geführt wie die Franchise Filialen eines Hamburger Bräters und ist hoch profitabel . Die Fusionswelle unter den Genossenschaftsbanken schreitet weiter voran. Anstatt aus der Finanzkrise zu lernen und „das Geld im Dorf zu lassen“ wird die Konzentration von den Verbänden systematisch vorangetrieben. Wie soll es weitergehen? Kommt die „Deutsche Volks- und Raiffeisenbank AG“ mit bundesweit 250 regionalen Kompetenzzentren. Werden die Sparkassen dann überhaupt noch benötigt oder bietet sich nicht eine Verschmelzung an?
Stecken unsere Volks- und Raiffeisenbank in einer Sinnkrise? Während bei GmbH oder Aktiengesellschaft die Kapitalbeteiligung und maximale Gewinnerzielung im Vordergrund steht, hat die Genossenschaft eine vollkommen andere Zielsetzung. Ihre einzige Zielsetzung lautet, ihre eigenen Mitglieder durch Gewinnverzicht bei deren Geschäften mit der Genossenschaft zu fördern. Diese Zielsetzung hat die deutsche Bundesregierung im Jahr 1968 bei der Beschreibung der Tätigkeit der Volks- und Raiffeisenbanken, nebst aller anderen Banken, die sich der Rechtsform Genossenschaft bedienen, eindeutig dargelegt und wie folgt definiert:
Hiernach ist Zweck der Genossenschaften „die Förderung des Erwerbes oder der Wirtschaft ihrer Mitglieder mittels gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebes. Diese Förderung hat sich im Wege unmittelbar gewährter Sach- und Dienstleistungen zu vollziehen, so daß sich für die Genossenschaften die Gewinnmaximierung als tragende Zielvorstellung der Geschäftspolitik verbietet. Damit unterscheiden sich die Kreditgenossenschaften grundsätzlich von den übrigen privatrechtlichen Kreditinstituten. ( Auszug aus: Mogelpackung Volks- und Raiffeisenbank Wo Genossenschaft draufsteht sollte auch Genossenschaft drin sein).
Darüber hinaus liefert igenos Vorstand Georg Scheumann wertvolle Vorschläge, wie die Genossenschaftsmitglieder durch einfache Satzungsänderungen ihr Geschäft wieder selbst in die Hand nehmen können.
Heute unterstützen ernstzunehmende Genossenschaftswissenschaftler ein von Adolf Hitler persönlich umgestaltete Genossenschaftssystem, indem sie mit Förderbilanzen und anderen Abstraktionsleistungen vom gesetzlich verankerten Förderauftrag ablenken.
Diese Art von Auftragsforschung ist nicht zielführend und erst recht nicht im Interesse der Genossenschaftsmitglieder. Sie trägt nur dazu bei, unser
in Europa belächeltes, historisch bedingtes, genossenschaftliche Führerprinzip noch eine kleine Weile zu stabilisieren.