Berlin, 13. Juli 2018 (geno).Eisenbahner-Wohnungsgenossenschaften. Seit der Bahnreform im Jahr 1994 sind in Deutschland 50.088 Eisenbahnerwohnungen privatisiert, also verkauft worden. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt befinden sich noch 3.056 Wohnungen im Eigentum bzw. unter dem Dach des Bundeseisenbahnvermögens.
Genossenschaftliche Belange spielten bei den Transaktionen so gut wie keine Rolle. Das ergibt die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linkspartei, die Ende vergangenen Jahres gestellt und deren Beantwortung kürzlich präsentiert wurde. Außerdem lassen die Reaktionen der Bundesregierung auf die 14 Fragen eine Menge Ungereimtheiten aufkeimen, die es aufzuklären gilt.
Aus einer Aufstellung der Verwaltungsstelle des Bundeseisenbahnvermögens (BEV) ist ablesbar, dass es in Deutschland 40 Wohnungsbaugenossenschaften der Eisenbahner gibt. Sie sind sämtlichst in den alten deutschen Bundesländern ansässig. In Ostdeutschland – den heutigen neuen Bundesländern – existiert gemäß dieser Liste keine einzige Eisenbahnerbaugenossenschaft mehr.
Hat auch hier die Treuhand genossenschaftliches Eigentum sozialistisch umgelagert.
In der Internetpräsentation des Bundeseisenbahnvermögens heißt es: Seit Beginn des vorigen Jahrhunderts hat die Bahn für ihre Mitarbeiter Wohnungsfürsorge mit eigenen Wohnungen betrieben. Dazu gründete sie 18 eigenständige Eisenbahner-Wohnungsgesellschaften als betriebliche Sozialeinrichtungen, die Wohnungen errichteten und bewirtschafteten, um dem Wohnungsmangel zu begegnen, das Wohnen in Arbeitsplatznähe zu ermöglichen und die berufliche Mobilität zu fördern.
Gemäß der politischen Vorgabe hat das Bundeseisenbahnvermögen im Dezember 2000 jeweils 94,9 Prozent seiner Geschäftsanteile an den 18 Eisenbahner-Wohnungsgesellschaften an acht verschiedene Investoren verkauft. Welche Rolle spielt hier der GdW (Gesamtverband der Wohnungswirtschaft) ? Genossenschaftswohnungen und dazu gehören auch die Wohnungen der Eisenbahner-Wohnungsgenossenschaften, drücken den Mietpreisspiegel und sind institutionellen Investoren ein Dorn im Auge.
In den Privatisierungsverträgen wurde die soziale Funktion als Einrichtung zumindest zeitlich befristet festgeschrieben und ihre Durchsetzung soll über Weisungen und Mitwirkung durch das Bundeseisenbahnvermögen sichergestellt werden. ++ (ve/mgn/13.07.18 – 137)
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