Leipzig, 26. April 2018 (geno). Deutschlands Wohnungswirtschaft – mehrheitlich Wohnungsgenossenschaften – haben in diesem Monat April mit dem Verband Deutscher Kabelnetzbetreiber (ANGA) sowie dem Fachverband Rundfunk- und Breitbandkommunikation (FRK) ein Eckpunktepapier erarbeitet und unterzeichnet.
Darüber informierte der Besondere Vertreter des Verbandes Thüringer Wohnungs- und Immobilienwirtschaft (vtw), Rainer Nowak, am Donnerstag in Leipzig auf einer Veranstaltung der Medientage Mitteldeutschland. Aus dem Papier, das der Redaktion Genonachrichten vorliegt, werde festgestellt, dass bereits im Juni vergangenen Jahres 88,6 Prozent der Wohnungen mit digitalem Fernsehen ausgerüstet sind. Im Markt zeichne sich eine Tendenz ab, das analoge Kabelfernsehen bis zum Ende dieses Jahres einzustellen. Dies werde beschleunigt durch gesetzliche Regelungen in zwei Bundesländern – Bayern und Sachsen – , die ein Ende der analogen TV-Übertragung im Kabel sogar zum Jahresende gesetzlich vorschreiben. Inzwischen habe Nordrhein-Westfalen nachgezogen.
In der Vereinbarung heißt es: „Das digitale TV-Angebot hat in Bezug auf Umfang und Qualität Vorteile für Endkunden und Mieter. Die Abschaltung der analogen Übertragung schafft mehr Kapazität und bietet damit – je nach Netzbetreiber – die Möglichkeit für ein größeres Angebot an HDTV- und UHDTV-Programmen sowie mehr nichtlinerare Angebote.
Gleichzeitig schafft die Abschaltung die Voraussetzungen für den Breitbandausbau im Gigabit-Bereich. Gleichwohl ist derzeit der ausschließliche analoge TV-Empfang für 1,8 Millionen Kabelhaushalte Alltag. Insbesondere bei Haushalten mit älteren Bewohnern und geringeren Einkommen ist daher die Sozialverträglichkeit des Umstiegs zu berücksichtigen.“ Das gelte auch für seinen Verband, zu dem 105 Genossenschaften und 55 kommunale Unternehmen gehören. „Für jeden, der analog abgeschaltet wird, muss der Empfang störungsfrei und ohne Kostenaufwand bleiben“, so Nowak. Um das zu gewährleisten, haben die Wohnungswirtschaft und die Netzbetreiber konkrete Handlungsempfehlungen für ihre Mitgliedsunternehmen formuliert und fixiert. ++ (wg/mgn/26.04.18 – 084)
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