Stuttgart/Hamburg, 29. März 2018 (geno). Von mehr als zehn Millionen in die Eventus eG eingezahlten Euro sind nach Informationen des Magazins “Stern” nur drei Miniwohnungen in Chemnitz, das Fundament eines Hauses in Stuttgart und 7.000 Euro auf Konten der Wohnungsbaugenossenschaft übrig geblieben.  Was ist aus dem gemeinsamen Genossenschaftsvermögen geworden? Hat der Vorstand die Kasse geplündert, sich einen schönen Tag gemacht und mit den Einlagen der neuen Genossenschaftsmitglieder die ausgelobte hohe Rendite der “Bestandsmitglieder” finanziert.   Wie kann so etwas  in einer Genossenschaft passieren?  

Die Wirtschaftsministerin von Baden-Württemberg, Nicole Hoffmeister-Kraut, will dem Millionenbetrug auf die Spur kommen und ein externes Gutachten in Auftrag gegeben.  Die Landesministerin ist für die Aufsicht über die genossenschaftlichen Prüfverbände zuständig und will eine freiwillige Untersuchung des Verbandes baden-württembergischer Wohnungs- und Immobilienunternehmen (VBW) kritisch unter die Lupe nehmen lassen. Wie die “Stuttgarter Zeitung” am Mittwoch weiter mitteilt, gerät insbesondere der zuständige genossenschaftliche Prüfverband VWB unter Druck.  

Nach Auskunft des Ministeriums ist zu klären, ob der VBW gegen Pflichten des Genossenschaftsgesetzes verstoßen hat. Jede Genossenschaft  muss einem genossenschaftlichen Prüfungsverband angehören. Diese “Zwangsmitgliedschaft” garantiert den genossenschaftlichen Prüfungsverbänden ein regelmäßiges Einkommen und soll gleichzeitig sicherstellen, dass die Förderung der Genossenschaftsmitglieder durch ihre Genossenschaft auch erfolgt. 

Es gehe dem externen Gutachten des Wirtschaftsministeriums vor allem darum, herauszufinden,  ob  die  Pflichtprüfungen ordnungsgemäß verlaufen und die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der Genossenschaftsmitglieder ergriffen worden sind.
Derzeit laufe das Vergabeverfahren für ein externes  Gutachten. Im Sommer seien Ergebnisse zu erwarten. Der Fall sei “äußerst komplex und vielschichtig”. Bemerkenswerter weise  wird hier  “bundesweit Neuland” betreten. Vergleichbare Sonderprüfung  wurde bereits  mehrfach  von
igenos, der Interessengemeinschaft der Genossenschaftsmitglieder  gefordert.  Einer Umfrage zufolge hat es diese Sonderprüfungen  bis heute weder beim Bund noch in anderen Bundesländern gegeben. Auch das Bundespräsidialamt, das  Bundeskanzleramt , die Bundesregierung und das zuständige Justizministerium  wurden über die Missstände informiert, halten sich aber bedeckt.

Seit Monaten erhebt eine Interessengemeinschaft der Eventus-Geschädigten schwere Vorwürfe gegen den Prüfverband VBW. Man habe sich nicht vorstellen können, im “streng regulierten Genossenschaftswesen” auf einen Betrüger hereinfallen zu können. Die Betroffenen meinen, unter den Augen der Kontrolleure ausgeplündert worden zu sein. Zudem wird die Rolle des Aufsichtsrates hinterfragt. Seinen Vorsitz hatte die einstige Freundin und spätere Ehefrau des Gründers und Ex-Vorstandschefs inne. Der Aufsichtsrat soll doch die Interessen der Mitglieder vertreten und den Vorstand kontrollieren.

Den VBW-Prüfern war zwar einiges aufgefallen, aber erst relativ spät. Im Prüfbericht für 2014, der erst im August 2016 vorlag, kritisierten sie “Mängel bzw. Unplausibilitäten“. Angesichts hoher Ausgaben und einem Minus von mehr als einer Million Euro ermahnten sie Eventus dringend, erfolgreicher zu wirtschaften. Trotz der Vorwürfe beharrte Verbandsgeschäftsführerin Sigrid Feßler gegenüber der “Stuttgarter Zeitung” darauf, ordnungsgemäß und nach den gesetzlichen Regeln geprüft zu haben. Die Geschädigten wollen sich mit den Entgegnungen des Verbandes nicht abfinden und ihn entsprechend in Anspruch nehmen. Initiativ-Gründerin und -sprecherin Dorothee Zopp der IG-Eventus informierte darüber, dass der VBW die Interessengemeinschaft zu Unterlassungserklärungen aufgefordert hat.
www.genonachrichten.de, www.genossenschaftswelt.de , e-mail: mg@genonachrichten.de, Redaktion: Matthias Günkel (mgn), tel. 0176 / 26 00 60 27

Kommentar: Zweifelhafte, als Genossenschaft getarnte Wohnungsbaugesellschaften  sind leider kein Einzelfall. Genossenschaftsanteile sind  keine Finanzprodukte, wie Aktien oder  Anteile an Immobilien Fonds, die als Geldanlage auch nicht immer das halten, was die Anlagevermittler versprechen.  

Durch eine Beteiligung der Genossenschaftsmitglieder am Genossenschaftsvermögen im Sinne der Mitgliederförderung bietet die Rechtsform Genossenschaft  eine Reihe von interessanten Gestaltungsmöglichkeiten, die in der Vergangenheit   nicht umgesetzt wurden und zu einer Anhäufung von herrenlosen Kapital führte.
Genossenschaften sind Gemeinschaftsunternehmen, die ihre Mitglieder fördern,  die von ihren Mitgliedern finanziert werden und in denen die Mitglieder mitentscheiden und die auch die Verantwortung übernehmen.
So funktioniert Genossenschaft – zumindest in Teilen der Rest der Welt.  

Wie kann  eine offensichtliche Veruntreuung wie im Fall der Eventus eG   überhaupt in einer Genossenschaft passieren. Wie sind diese gravierenden Informationsdefizite zu erklären. Werden die Genossenschaftsmitglieder nicht ausreichend über ihre Mitgestaltungsmöglichkeiten und über ihre Mitverantwortung  aufgeklärt oder sind die Genossenschaftsmitglieder einfach nur treudumm und obrigkeitshörig.   Ist es vielleicht strategisch gewünscht, die Mitglieder möglichst dumm zu halten?  Ist die mangelhafte Aufklärung der Genossenschaftsmitglieder ein Teil des Konzepts?
Wir leisten uns in Deutschland ein dreistufiges genossenschaftliches Verbandssystem.  Kritische Stimmen sehen hier einen direkten Zusammenhang mit der NS-Gesetzgebung von 1934, damals wurde das reichsdeutsche Genossenschaftssystem auf den Kopf gestellt. Die Pflichtprüfung und die Zwangsmitgliedschaft wurden eingeführt. Es gab eine neue “top down“ – Kommandostruktur. Warum,  die genossenschafts­typische“Bottom up” Entscheidungsfindung von “unten nach oben”  passte nicht in das  Gleichschaltungskonzept.
So entwickelte sich das bis heute gelebte genossenschaftliche Führerprinzip.  

Es entsteht leider der Eindruck, dass sich die Genossenschaftspraxis  immer mehr von der ursprünglichen Genossenschaftsidee entfernt. Der Rechtsmantel der eingetragenen Genossenschaft hat sich bewährt und wird seitdem systematisch missbraucht. Die Förderung der Mitglieder wurde zur Nebensache oder als Sozialromatik abgetan.  Die  für die Einhaltung des Genossenschaftsgesetz verantwortlichen Genossenschaftsverbände profilieren sich als Lobbyisten .
Sie vertreten ihre Verbandsinteressen als Selbstverwaltungsorganisation, die Interessen der Genossenschaftsmitglieder spielen keine Rolle mehr.  Die staatlichen Aufsichtsorgane schauen einfach weg oder vielleicht schon sind per Personalunion Teil des Systems. 

Genossenschaften sind eine flexible, moderne und zukunftsorientierte Rechtsform. Betrügerischen Anlagemodelle sind die Ausnahme öffnen uns aber hoffentlich die Augen. Die Aufsichtsbehörden sollten sich dringend mit den Genossenschaftsbanken befassen. Auch dort bereichern sich  Vorstände auf Kosten ihrer Mitglieder. Auch dort ist der Begriff Vergütungssolidarität  unbekannt. Unverhältnismäßig hohe Einkommen und Sondervorteile für Vorstände, die im Rahmen von Fusionen im vorauseilenden Gehorsam  das Vermögen  ihrer Genossenschaft verschenken,  sind  an der Tagesordnung. Ja, es kommt noch schlimmer. Vorstände, die nicht mitspielen, werden laut genoleaks  von den genossenschaftlichen Prüfungsverbänden mit Hilfe der BaFin entsorgt.  

Vielleicht nutzt das Wirtschaftsministerium von Baden-Würtemberg die Chance, das externe Gutachten auch auf die Genossenschaftsbanken auszuweiten.  Hier geht es aber nicht um 10 Millionen,  sondern um mehrstellige  Milliardenbeträge.
Der Schutz der Genossenschaftsmitglieder vor ihren Verbandsorganen wurde bereits
am 23. März 1889 gefordert und liegt seitdem auf Wiedervorlage. Es ist an der Zeit, daran zu erinnern. Genossenschaften sind immer nur das, was ihrer Mitglieder daraus machen. 

Kommentar von Gerald Wiegner, Vorstand   igenos e.V. Interessengemeinschaft der Genossenschaftsmitglieder in Kooperation mit der Initiative Genossenschaftswelt .

Baden-Württemberg, Betrug, Dorothee Zopp, Eventus eG, Genossenschaften, Nicole Hoffmeister-Kraut, Sigrid Feßler, Stern, Stuttgarter Zeitung, VBW, Verband baden-württembergischer Wohnungs- und Immobilienunternehmen
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2 Kommentare.

  • Dass solche Unregelmäßigkeiten in einer Genossenschaft vorkommen können, liegt am System selbst.

    Die nun vom Baden-Württembergischen Wirtschaftsministerium (als Staatsaufsichtsbehörde nach § 64 II GenG) beauftragte Erstellung eines externen Gutachtens zur Überprüfung der Arbeit des Genossenschaftsverbandes bräuchte nicht erstellt werden, wenn die Staatsaufsicht ihrer Aufgabe seit Jahren ordnungsgemäß nachgekommen wäre. Ordnungsgemäß bedeutet dabei, sich selbst jährlich durch eigene Prüfungshandlungen zu informieren und nicht einfach auf Berichte des zu Überwachendenden zu vertrauen. Bemängelt wird diese Nichtausübung einer Pflichtaufgabe nicht nur von igenos e.V., selbst renommierte Rechtwissenschaftler kritisieren zwischenzeitlich, dass sich die Staatsaufsichten in den einzelnen Bundesländern auf jene Aufgabe besinnen sollten, die ihnen das Genossenschaftsgesetz auferlegt.
    Nicht umsonst hat der Gesetzgeber den § 81 ins Gesetz aufgenommen, wonach eine Genossenschaft auf Antrag der obersten Landesbehörde aufgelöst werden kann, wenn der Zweck nicht auf die Förderung der Mitglieder gerichtet ist.
    Obwohl die Förderung der Mitglieder der einzige Zweck der Rechtsform Genossenschaft ist, scheint dies weder die Staatsaufsicht noch den jeweils zuständigen Genossenschaftsverband zu interessieren. Nicht nur in Baden-Württemberg sondern bundesweit. Und besonders auch im Hinblick auf viele Volks- und Raiffeisenbanken welche nur noch auf Gewinnmaximierung statt Mitgliederförderung bedacht sind. Und auf deren Verbände.
    Es bleibt interessant, zu welchem Ergebnis im Fall der eventus eG, das Gutachten zur Arbeit des VBW, Verband baden-württembergischer Wohnungs- und Immobilienunternehmen, führen wird.
    Unbeantwortet wird dabei wahrscheinlich die Frage bleiben, warum die Staatsaufsicht so lange gebraucht hat um zu reagieren. Denn die §§ 64 und 81 GenG sind eigentlich eindeutig. Und das gilt nicht nur für die Staatsaufsicht in Baden-Württemberg sondern bundesweit.

  • Der Millionenbetrug ist ein „starkes Stück“ Imageschaden für Genossenschaften jeder Art, der auf die
    gesamte Organisation übergreift. Jede AG kann in Konkurs gehen, ohne dass dadurch andere AGs
    in Mitleidenschaft gezogen werden. Bei Genossenschaften ist das anders.

    Was muss noch passieren, damit der Staat seinen Aufsichtspflichten nachkommt und den Verbänden und den selbstherrlich an den Mitgliedern vorbei operierenden Genossenschaften den Marsch bläst.

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