Mit diesem Beitrag möchten wir auf die hier im Video beschriebene Petiton gegen EDIS (European Deposit Insurance Scheme) hinweisen. Warum unterstützt igenos e.V. die Interessengemeinschaft der Genossenschaftsmitglieder die EDIS Petition?
Genossenschaftsmitglieder sind „Mitunternehmer“. Sie haften für ihre Genossenschaft und sind gleichzeitig auch selbst verantwortlich. Dies betrifft nicht nur Fusionen oder die Schließung einzelner Filialen wegen fehender Rentabilität – nein diesmal geht es um mehr als nur um die Verbindlichkeiten der DZ-Bank.
Die Genossenschaftsmitglieder, werden auch im Raiffeisenjahr 2018, ohne angemessene Gegenleistung, per Gesetz und Satzung, von den Vermögenszuwächsen ihres Geschäftsbetriebs ausgeschlossen. Unsere Politiker sehen keinen Handlungsbedarf. Sollen die Genossenschaftsmitglieder, als Miteigentümer jetzt auch noch für ausländische Banken haften? Oder besser – ist die Rechtsform eingetragene Genossenschaft für den Betrieb einer Universalbank überhaupt noch geeignet?
Die Kunde = Mitgliedbeziehung – auch genossenschaftliche Identität genannt, ist ein wesentlicher Teil des genossenschaftlichen Geschäftskonzepts. Das gilt auch für Bankgenossenschaften. Die Mitglieder bringen das Stammkapital und den Umsatz, also die Grundlagen für den Gewinn. Die Mitglieder haften mit ihrer Einlage und einer Sonderbürgschaft in Form einer Nachschusspflicht. Die versprochene genossenschaftliche Gegenleistung, Förderung der Mitglieder bei ihren Geschäften mit ihrer Genossenschaft fällt aus. Die genossenschaftliche Rückvergütung wird nicht umgesetzt. Dividenden gekürzt, Kontoführungsgebühren erhöht. Das Ergebnis: Unsere kleinen, selbstständigen Genossenschaftsbanken sind hochprofitabel und Branchenprimus.
Trotzdem können die Mitglieder als Anteilseigner und Gläubiger für eine Bankenrettung herangezogen werden. Der EuGH hat mit diesem Urteil überraschend der EU-Kommission recht gegeben. Was heißt das? Die Gläubigerhaftung bezieht sich auf Bankguthaben und kann z.B. über einen Abschlag auf alle Bankguthaben bedeuten. Die Haftung der Anteilseigner richtet sich dagegen direkt an alle Genossenschaftsmitglieder.
Betroffen sind ca. 18.000.000 Genossenschaftsmitglieder, die mit ihrer Einlage und oft mit der in der Satzung festgelegten Nachschusspflicht (Haftsumme) persönlich für ihre Genossenschaft haften und somit auch für die Spekulationen der genossenschaftlichen Zentralbank und die Verbundunternehmen gerade stehen müssen. Somit hat die Werbeaussage: “Du bist ein Bankeigentümer” plötzlich einen faden Beigeschmack.
Um dieses Risiko einzuschränken haben die Genossenschaftsbanken – ohne jedoch ihre Mitglieder zu informieren und ohne eine notwendige Satzungsänderung – hohe Rücklagen in Form der Fonds für allgemeine Bankrisiken gebildet. Rücklagen, die offenbar der Solidarität innerhalb der genossenschaftlichen Finanzgruppe dienen sollen.
Durch die bedingungslose Unterwerfung unter die Satzung der Sicherungseinrichtung der Volks- und Raiffeisenbanken können diese Beträge jedoch auch zur Rettung von der genossenschaftlichen Finanzgruppe angeschlossenen Banken anderer Rechtsformen angefordert werden.
Um diese Sicherungseinrichtungen geht es auch bei EDIS
Was verbirgt sich hinter EDIS (European Deposit Insurance Scheme) Mit EDIS möchte die Europäische Kommission ein Einlagensicherungssystem für die gesamte Eurozone einführen. Einlagensicherungssysteme werden mit den Beiträgen von Banken finanziert. Was hat das nun mit den Genossenschaftsbanken zu tun?
Bei einem europäischen Einlagensicherungssystem würden alle Banken eurozonenweit in einen gemeinsamen Fonds einzahlen, der dann im Insolvenzfall für die Guthaben aller Bürger der Eurozone einspringen würde. Der Vorteil einer solchen Lösung liegt darin, dass Ressourcen zusammengeführt werden und ein großer Fonds geschaffen wird, der glaubhaft Einlagen garantieren kann. Zudem trägt er zur Risikodiversifikation bei, weil die Risiken durch den Zusammenschluss auf mehr Länder verteilt werden. Probleme treten aber dann auf, wenn mehrere große Banken in mehreren Staaten betroffen sind, denn dafür reicht das Volumen von EDIS nicht aus. Was passiert, wenn die Mittel erschöpft sind, ist noch nicht klar. Im schlimmsten Fall dürften die Steuerzahler für die Banken der Eurozone haften und eben auch die Genossenschaftsmitglieder.
Problematisch ist auch, dass die Bankensysteme in der Eurozone bislang unterschiedlich stabil und somit die Risiken für Bankenkrisen unterschiedlich hoch sind.
Somit steigt die Wahrscheinlichkeit, dass solide Bankensysteme für unsolide haften. Deshalb sollen Beiträge von den Banken gemäß dem Versicherungsprinzip ihr Risiko widerspiegeln, doch steht zu befürchten, dass hier politisch Einfluss genommen wird, um schwache Bankensysteme gezielt zu Lasten der stärkeren zu stützen.
Letzteres spiegelt zwar einen Solidaritätsgedanken wieder, geht aber nach Auflassung von igenos e.V. viel zu weit. Mit genossenschaftlicher Solidarität ist schließlich die Solidarität der Mitglieder untereinander gemeint
1 Kommentar.
Wer im Glashaus sitzt sollte nicht mit Steinen werfen.
Plötzlich ist der Schrecken groß. Da sind in den letzten Jahrzehnten zig Milliarden Euro von den deutschen Volks- und Raffeisenbanken an den BVR abgeführt worden, um damit (selbstverständlich nach Abzug der Kosten für die Bearbeitung dieser Riesenbeträge) eine eigene Einlagensicherung nebst Institutssicherung aufzubauen, die nicht nur im Fall der Fälle ein klein wenig die Volks- und Raiffeisenbank schützen soll sondern auch noch die riesige DZ-Bank und deren Anhängsel.
Und nun möchte die Europäische Kommission die nationalen Einlagensicherungsfonds in ein gemeinsames europäisches Sicherungssystem mit zentralem Sicherungsfonds zusammenführen (European Deposit Insurance Scheme, EDIS).
Was für eine Unverfrorenheit!
Die Empörung ist groß bei BVR und dessen Verbänden. Wobei, vielleicht ist es nur die Empörung darüber, dass man dadurch die Gebühren für die Bearbeitung des Einlagensicherungsfonds und deren Milliardenbeträge plötzlich mit anderen teilen muss. Und die einen dabei noch zusätzlich über die Schulter schauen.
Dabei wäre es doch ganz einfach gewesen. Wären die Genossenschaftsverbände ihrer wirklichen Aufgabe nachgekommen, das Genossenschaftswesen zu schützen, dann gäbe es heute dieses Problem nicht.
Hätten die Verbände mit der gleichen Verbissenheit mit der sie heute ihre finanziellen Pfründe sichern und verteidigen wollen, damals in den 60er und 70er Jahren des 20. Jahrhunderts, gegenüber Politik und Bankenaufsicht massiv die Meinung vertreten, Volks- und Raiffeisenbanken wären keine Banken wie die Privatbanken sondern eine Solidaritätsgemeinschaft von Mitgliedern, die sich gegenseitig helfen wollen, dann gäbe es heute diese Diskussion nicht.
Aber sie mussten ja unbedingt die Zahl der Volks – und Raiffeisenbanken von damals fast 12.000 auf heute nur noch 900 drücken. Nur um groß dazustehen, das große Spiel Monopoly mitspielen zu können und sich selbst zu feiern und auf die Schulter zu klopfen. Die kleinen Mitglieder der Genossenschaftsbanken interessieren doch sowieso niemand.
Bescheidenheit wäre angesagt gewesen. Frei nach dem Sprichwort: Schuster bleib bei deinen Leisten.
Oder besser: „Bescheidenheit ist eine Zier, doch helfen tut dir nur die Gier.“
Aber selbst dabei sollte man stets bedenken, dass es vielleicht irgendwann jemand anderes gibt, der noch gieriger ist.