Düsseldorf, 24. Januar 2018 (geno). Seitdem im Jahr 2003 das Statut der Europäischen Genossenschaft eingeführt worden ist, sind innerhalb der Europäischen Union (EU) 35 Unternehmen unter dieser Rechtsform mit Stand September 2017 entstanden. Dazu zählen neun in Deutschland. Die erste deutsche war das Unternehmen Westfleisch, das sich im Mai 2015 zu der Umwandlung in eine solche Societas Cooperativa Europaea (SCE) entschieden hatte. Zu den schnellsten, die SCE-Gründungen vollzogen, gehörten die Italiener. Auf der Apeninnen-Halbinsel gab es im Jahr 2013 bereits vier Europäische Genossenschaften von insgesamt 23 auf dem Kontinent registrierten. Es handelt sich um den italienisch-französischen Fondo Salute SCE mit Sitz in Mailand, die Cooperazione Euromediterranea SCE mit Sitz in Canicattini Bagni (Sizilien), die italienisch-slowenische Nova SCE mit Sitz in Triest und die AgriSocialCoop SCE mit Sitz in Turin. Österreich hatte zu diesem Zeitpunkt noch keine einzige SCE aufzuweisen.
Vor 15 Jahren war die Gründung von Europäischen Genossenschaften per EU-Verordnung ermöglicht worden mit dem Ziel, die grenzüberschreitende und länderübergreifende Tätigkeit von Genossenschaften zu erleichtern und rechtliche Gründungshindernisse zu beseitigen. Damit sollte zudem Wettbewerbsgleichheit zu den Kapitalgesellschaften hergestellt werden. Dazu mussten die EU-Mitgliedsstaaten ihre nationalen Rechtsvorschriften bis August 2006 an die Bestimmungen der betreffenden EU-Verordnung anpassen.
Für die Bildung einer Europäischen Genossenschaft gibt es drei Varianten: Neugründung, Verschmelzung oder Umwandlung. Bei allen Gründungsarten muss ein grenzüberschreitender Bezug nachgewiesen sein. Zu den Voraussetzungen zählt weiterhin, dass die mindestens fünf Gründer ihren Wohnsitz in mindestens zwei verschiedenen Mitgliedsstaaten haben. Das SCE-Grundkapital muss mindestens 30.000 Euro betragen. Die Geschäftsanteile lauten auf den Inhaber und dürfen in Gestalt von Geld- oder Sacheinlagen erbracht werden. Sacheinlagen sind sofort zu leisten, während Geldeinlagen in Raten innerhalb von fünf Jahren einzuzahlen sind. Nach Meinung des SCE-Experten und Düsseldorfer Rechtsanwalts, Dr. Dirk Jannott, ist die SCE eine Rechtsformalternative für alle Genossenschaften. Besonders geeignet sei sie für Kooperativen der Land- und Viehwirtschaft, für den Zusammenschluss kleiner und mittlerer Unternehmen sowie von Sparkassen oder Genossenschaften auf dem Gebiet des Kredit- und Wohnungswesens. Außerdem sei eine SCE empfehlenswert für die öffentliche Hand in Grenzgemeinden zum Zwecke öffentlicher Bedarfsdeckung. ++ (ce/mgn/24.01.18 – 018)
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