Das einmalige Konstrukt der Waldgemeinschaft Pfaffroda arbeitet genossenschaftlich

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Wernigerode/Seiffen, 17. November 2017 (geno). „Wir arbeiten genossenschaftlich“. Das erklärte auf dem am Freitag in Wernigerode beendeten Bundeskongress der Forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse der Geschäftsführer der Forstbetriebsgemeinschaft (FBG) Waldgemeinschaft Pfaffroda, Günter Lempe, im Tone tiefster Überzeugung. Und beginnt sogleich die fast unglaublich klingende, einmalige Konstruktion seiner Selbsthilfeeinrichtung und deren Entstehungsgeschichte zu schildern. In dem Gespräch mit den Genonachrichten berichtet der Organisator über den Aufbau der Forstbetriebsgemeinschaft, die nach dem Solidarprinzip eine parzellenübergreifende Bewirtschaftung in der sächsischen Region direkt an der Grenze zu Tschechien praktiziert. Juristische Grundlage ist Paragraph 22 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Dabei bleiben die Eigentums- und Rechtsverhältnisse der Mitglieder durch die Zugehörigkeit zu der im Februar 1992 gegründeten Waldgemeinschaft unangetastet. Im Mai desselben Jahres wurde die FBG Waldgemeinschaft Pfaffroda als erste im Freistaat Sachsen durch das sächsische Agrarministerium rechtskräftig anerkannt.

Der politische Weg führte dazu, dass ab Januar 1991 –  sozusagen über Nacht – der staatliche Bewirtschaftungsvertrag erlosch und der Wald an die unvorbereiteten Eigentümer zurückfiel. Ein Berg von Problemen türmte sich plötzlich vor den neuen alten Eigentümern. Keine körperliche Übergabe, keine Entschädigung für abgeholzten Bestand, keine Erfahrung hinsichtlich einer Eigenbewirtschaftung. Zu der chaotischen Ausgangssituation kam noch dazu, dass viele Eigentümer nicht mehr ortansässig waren, keine Kenntnis hatten über die konkrete Lage ihrer Parzellen und nicht die Trennlinien zum mittendrin liegenden Bodenreformwald ziehen konnten. Den Kern der Forstflächen der FBG Pfaffroda bilden die ehemaligen Wälder der Herrschaft zu Schönberg vom Schloß Pfaffroda. Das Pfaffrodaer Privatwaldrevier war Muster- und Lehrrevier für Privatforsten im Freistaat Sachsen. ++ (ww/mgn/17.11.17 – 230)

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