Belfast, 2. November 2017 (geno). Molkereigenossenschaften bleiben auch künftig von einer Pflicht zum Abschluss schriftlicher Lieferverträge ausgenommen. Das teilt die Interessengemeinschaft Genossenschaftliche Milchwirtschaft (IGM) nach einem Gespräch mit EU-Kommissar Phil Hogan mit. Dieser stehe, so berichtet das Portal top agraronline am Donnerstag aus Belfast, für eine Einschränkung der genossenschaftlichen Selbstverwaltung nicht zur Verfügung.
Die IGM-Vertreter trafen gemeinsam mit der deutschen Delegation am Rande des in der britischen Stadt Belfast gegenwärtig stattfindenden Welt-Milchgipfels 2017 des Internationalen Milchwirtschaftsverbandes IDF mit dem EU-Kommissar zu einem Austausch über aktuelle milchpolitische Themen zusammen. Kommissar Hogan soll den IGM-Vertretern versichert haben, dass es zu keinen Änderungen in der marktwirtschaftlichen Ausrichtung der EU-Agrarpolitik kommen werde. Alle stimmten darin überein, dass die frühzeitige Kommunikation von Marktsignalen hin zu den Milcherzeugern intensiviert werden sollte.
Vor etwa zwei Wochen war erhebliche Verunsicherung entstanden. Für Aufruhr sorgten mögliche Änderungen des Artikels 148 der Gemeinsamen Marktordnung, auf die sich EU-Kommission, Parlament und Rat verständigt hatten. Demnach sollen künftig Milchlieferverträge mit einer klaren Angabe zu Milchmenge und Milchpreis für jeden Milcherzeuger verbindlich sein – egal, ob er an eine Privatmolkerei oder an eine Genossenschaft liefert. IGM-Vertreter zweifelten den Sachverhalt an. Sie sprachen von „einem Übertragungsfehler“. Die Ausnahmeregelung bleibe bestehen. Auf entsprechende Anfragen an das Bundesagrarministerium gibt es bislang keine Antwort.
In der Interessengemeinschaft Milchwirtschaft sind ehrenamtliche Vertreter genossenschaftlicher Unternehmen zusammengeschlossen, um gemeinsame Positionen zu politischen Themen zu finden. Zugleich dient die Vereinigung dem Austausch genossenschaftsspezifischer und erzeugerbezogenen Informationen. Gründungsmitglieder der Plattform sind die genossenschaftlichen Molkereiunternehmen Arla A.m.b.A,(Schweden-Dänemark), Bayrische Milchindustrie eG, DMK Deutsches Milchkontor eG mit 23 Standorten in zehn deutschen Bundesländern, Hochwald Milch eG im Hunsrück, Molkerei Ammerland eG (Norddeutschland) und Royal FrieslandCampina UA (Niederlande).++ (lw/mgn/02.11.17 – 219)
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