Nordrhein-Westfalen: Kaum Fischereigenossenschaften trotz 40jährigen Gesetzeszwangs

Essen, 1. November 2017 (geno). In Nordrhein-Westfalen existieren bis heute vielfach und sogar an bedeutenden Gewässern keine Fischereigenossenschaften. Vielmehr werden zahlreiche Fischereirechte ohne Fischereigenossenschaften oder gar nicht wahrgenommen. Das beklagt der Verband der Fischereigenossenschaften Nordrhein-Westfalens, der im Jahr 2000 gegründet worden ist.

Obwohl das Landesfischereigesetz vom 11. Juli 1972 die Bildung von Genossenschaften bis spätestens 31. Dezember 1973 vorschreibt, hat sich in den zurückliegenden mehr als 40 Jahren wenig bis nichts getan. In Nordrhein-Westfalen existieren 253 gemeinschaftliche Fischereibezirke. Nur in wenigen sind Genossenschaften konstituiert worden. Solange das nicht geschehen ist, müssen diese anfallenden Aufgaben von den Hauptverwaltungsbeamten der Gemeinden erledigt werden. Bereits das erste Landesfischereigesetz des Jahres 1916, das aus der Feder preußischer Verwaltungsbeamter stammt, enthielt bereits Vorschriften über Fischereigenossenschaften. ++ (fi/mgn/01.11.17 – 218)

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Fischereigenossenschaften, Genossenschaften, Landesfischereigesetz, Nortdrhein-Westfalen, Preußen
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