Moskau, 28. Juli 2017 (geno). Russlands Wohnungsbaugenossenschaften sind nur Übergangslösungen bei der Wohnraumbeschaffung. Sie werden nach einem im Juli 2008 erlassenen Gesetz gebildet, um den genossenschaftlichen Wohnungsbau wiederzubeleben. Den vor zehn Jahren verabschiedeten Regelungen zufolge werden den Wohnungsgenossenschaften, die als Bauherr fungieren, der Grund und Boden sowie die Planungsleistungen kostenlos zur Verfügung gestellt. Nach Fertigstellung der Wohnungen werden dann die Genossenschaftsmitglieder Eigentümer des neugeschaffenen Wohnraums. Die Genossenschaft wird in der Folge aufgelöst und es entsteht eine Eigentümergesellschaft.
Zu Sowjetzeiten und unmittelbar danach herrschte ein anderes Verständnis über Genossenschaften. Angesichts der Wohnungsnot erlaubten die Behörden die Gründung von Kooperativen, die dann in Selbstorganisation Wohnhäuser für den Eigenbedarf errichteten. Die Durchschnittskosten lagen pro Familie zwischen 6.000 und 8.000 Rubel. Das entsprach dem Wert eines PKW vom Typ Shiguli. Davon waren 40 Prozent sofort zu zahlen, während der Rest über 15 Jahre gestreckt und mit 0,5 Prozent verzinst abzutragen waren. Das letzte Kooperativ-Haus entstand in Russland im Jahr 1998. ++ (wg/mgn/28.07.17 – 151)
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