Small Banking Box. Chance für Genossenschaftsbanken – Vorstoß der Bundesregierung zu Bürokratiebbau in kleinen Geldhäusern

Düsseldorf, 10. Juli 2017 (geno). Die Bundesregierung macht Ernst mit ihrem Vorhaben, kleinere Banken vor zu viel Bürokratie zu schützen. Deutschland schwebt dabei eine Dreiteilung in der Bankenaufsicht vor. Darüber informiert das in Düsseldorf herausgegebene „Handelsblatt“ am Montag. Nach Angaben der Zeitung, der ein inoffizielles Arbeitspapier aus dem Bundesfinanzministerium vorliegt, will die Regierung Ausmaß und Intensität der Regulierung davon abhängig machen, ob Banken klein und unkomplex oder groß und  systemrelevant sind – oder irgendwo dazwischen liegen. Für die Kategorie der „kleinen und nicht komplexen Banken“ wird in der Vorlage ein eigenes Regelwerk gefordert, das im Fachjargon inzwischen „Small Banking Box“ genannt wird. Bisher müssen sie weitgehend die gleichen Vorgaben erfüllen wie die großen Geldhäuser in der EU. 

Zu der Gruppe kleiner und nicht komplexer Banken sollen die diejenigen Institute gehören, deren Bilanzsumme drei Milliarden Euro nicht überschreitet. Sie sollen klein genug sein, um bei einer Schieflage in ein  normales Insolvenzverfahren geschickt werden zu können. „Handelsblatt“ ergänzt dazu: „Allein 930 Volks- und Raiffeisenbanken hatten zuletzt eine Bilanzsumme von maximal drei Milliarden Euro. Unter dem Schwellenwert bleiben in Deutschland 82 Prozent der Kreditinstitute. Sie sind insgesamt aber so klein, dass sie nur 14 Prozent der gesamten Bilanzsumme in Deutschland betreffen, wie Bundesbank-Vorstand Andreas Dombret kürzlich sagte. Von den knapp 1.900 deutschen Geldhäusern haben 1.000 Kreditinstitute eine Bilanzsumme, die unter drei Milliarden Euro liegt.“ Veränderungen in dieser Richtung würden – sofern sie in Kraft treten – also insbesondere Genossenschaftsbanken, die eigenständig und lokal verwurzelt sind, spürbare Erleichterungen bringen und neue Chancen eröffnen. 

Dem Bericht zufolge will die Bundesregierung kleine Banken von Offenlegungspflichten, also von der Publikation bestimmter Risikoindikatoren, befreien, zudem von Vergütungsregeln und der Aufstellung von Sanierungsplänen. Sie seien auch in Zukunft vor neuen Regeln zu schützen.

In einem Interview mit dem „Handelsblatt“ zu dem Vorhaben plädierte Bankenprofessor Hans-Peter Burghof jedoch dafür, an den Vorgaben für die Höhe des Eigenkapitals festzuhalten. „Aber man könnte darüber diskutieren, ob für kleine Sparkassen oder Volksbanken nicht sogar geringere Eigenkapitalanforderungen reichen würden“, so Burghof.

Ziel des Arbeitspapiers ist es, damit Gehör in  Brüssel zu finden. Derzeit überarbeitet die EU-Kommission die beiden wichtigsten Regelwerke für Banken, mit denen das nach der Finanzkrise erarbeitete internationale Reformpaket „Basel III“ in Europa umgesetzt wurde. ++ (fi/mgn/10.07.17 – 137)

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