Düsseldorf/Frankfurt am Main, 22. Dezember 2016 (geno). Der Verbandsrat des Genossenschaftsverbandes (GV) und der Verwaltungsrat des Rheinisch-Westfälischen Genossenschaftsverbandes (RWGV) haben die Fusion ihrer beiden Organisationen beschlossen. Ein Hauptgrund sei der Erhalt ihrer Innovationsfähigkeit, teilen beide Verbände vor Weihnachten mit. Sämtliche vertraglichen Voraussetzungen seien inzwischen geschaffen worden. Dazu gehören Fusionsvertrag, Verschmelzungsbericht und eine gemeinsame Satzung. Über diese Dokumente werden im April der RWGV-Verbandstag und die GV-Mitgliederversammlung entscheiden. Bei positiven Voten trete der Zusammenschluss rückwirkend per 1. Januar 2017 in Kraft. Zu der neuen großen Vereinigung gehören dann rund 3.000 Mitglieder. Lediglich Bayern, Baden-Würtemberg und die Region Weser-Ems verfügen noch über einen eigenständigen genossenschaftlichen Prüfungsverband. ++ (vb/mgn/22.12.16)
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Hintergrundinformation: Die Fusionen unter den großen zum DGRV Verbund gehörenden Genossenschaftsverbänden ergibt sich folgerichtig aus der anhaltenden, von den Genossenschaftsverbänden selbst gesteuerten, Fusionswelle in der genossenschaftlichen Bankenlandschaft. Hierüber gibt es eine gesonderte geno-bild Berichterstattung
Genonachrichten 1.März 2018 . Fusionswelle Genossenschaftsbanken. (Geno-Bild) Die Fusionswelle unter den Genossenschaftsbanken führt dazu, dass die Anzahl der Genossenschaften in Deutschland stagnieren. Wie konnte es soweit kommen? Fragen über Fragen mit denen sich igenos e.V. die Interessengemeinschaft der Genossenschaftsmitglieder befasst.
Wer steckt hinter den Fusionen?
Wo bleibt das Vermögen der Genossenschaftsmitglieder?
Wer hat den Genossenschaftsverbänden überhaupt die Legitimation erteilt, sich in die Belange der rechtlich selbstständigen Genossenschaften einzumischen?
Hat ein Führerbefehl in Jahr 1934 das Genossenschaftswesen auf den Kopf gestellt? Weltweit steht Genossenschaft für kurze Entscheidungsweg von unten nach oben (Bottom up Prinzip). Nur in Deutschland und Österreich gibt es machtvolle Verbände, die den Mitgliedern die genossenschaftliche Selbstbestimmung abnehmen – oder besser weggenommen haben. Dieser antiquierte Führungstil wird “Top-down” genannt – also von oben nach unten und ist in Deutschland gesetzlich legitimiert.
Die BVR Strategien der vergangenen Jahre sind zumindest stark diskussionswürdig. „ Ein Markt eine Bank“ das bedeutet, wir benötigen pro Bundesland nur noch 3 – 5 Genossenschaftsbanken, was einer Plünderung der Fläche gleichkommt.