Düsseldorf, 25. Februar 2016 (geno).CRS. Der Unterstützer der vor fünf Jahren initiierten und inzwischen gegründeten Genossenschaft der Komponisten, Liedtexter und Remixer, Martin Hinsch, hat eine ausweichende Antwort auf ein kritisches Schreiben an den SPD-Bundestagsabgeordneten Johannes Kahrs erhalten. Der Briefeschreiber hatte ausdrücklich die deutliche Benachteiligung der in Düsseldorf ansässigen Europäischen Genossenschaft unter der Bezeichnung Cultural Commons Collecting Society (C3S) gerügt, deren genossenschaftliche Mitbestimmungsprinzipien in dem vom Bundesjustizministerium vorgelegten Entwurf für ein neues Urheberrechts-Verwertungsgesetz gegenüber anderen Verwertungsgesellschaften – insbesonder der GEMA – unberücksicht geblieben sind. Kahrs schreibt nun dem Beschwerdeführer: „Nach Rücksprache mit dem Ministerium wurde uns bestätigt, dass gerade auch die Stellungnahme der genossenschaftlich organisierten Initiative C3S in der Gesetzesformulierung berücksichtigt wurde.“ Die aus dem Genossenschaftsgesetz hervorgehenden Sonderregelungen beträfen nicht den im neuen Verwertungsgesellschaftengesetz (VGG) geregelten Mitbestimmungsgrundsatz. Allerdings fehle der C3S noch die erforderliche Zulassung des deutschen Patentamtes (DPMA).
Schon im November vergangenen Jahres hatte die C3S-Führungscrew in einem Schreiben bemängelt, dass der von Bundesjustizminister Heiko Maas vorgestellte Kabinettsentwurf eine Zulassung der C3S als GEMA-Alternative behindert wird. Michael Weller von der Genossenschaft schrieb: „Wenn man sich den eigentlichen Sinn und die kollektive Natur von Verwertungsgesellschaften vor Augen führt, liegt auf der Hand, dass eine Genossenschaft dies viel besser umsetzen kann als ein Verein oder eine GmbH.“ ++ (mu/mgn/25.02.16 – 040)
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